Baugesetzbuch – BauGB

Das Wichtigste in Kürze

Das BauGB ist in vier Kapitel unterteilt, die wiederum mehrere Teile und Abschnitte enthalten. Das erste Kapitel behandelt das allgemeine Städtebaurecht, während das zweite Kapitel sich mit dem besonderen Städtebaurecht befasst. Dieses beinhaltet Fragen zur Sanierung, Erhaltung von bestimmten Gebietscharakteren und Verbesserungsmaßnahmen. Kapitel 3 enthält Regelungen zur Wertermittlung von Grundstücken, die bei der Verkehrswertermittlung die Grundlage bilden. Gemäß § 194 des Baugesetzbuchs ist der Verkehrswert bei der Immobilienbewertung maßgeblich. 

Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

Was ist ein Verkehrswert?

Dieser Wert gibt an, wie viel eine Immobilie auf dem aktuellen Markt erzielen könnte. Er wird unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren wie Lage, Zustand und Ausstattung der Immobilie ermittelt. Die Berechnung des Verkehrswerts dient dazu, einen realistischen Preis für die Immobilie festzulegen und dient als Grundlage für weitere Entscheidungen, wie zum Beispiel den Verkauf oder die Beleihung der Immobilie. 

Der Verkehrswert ist damit der am Grundstücksmarkt am wahrscheinlichsten zu realisierende Kaufpreis.

Eine Verkehrswertermittlung ist eine Kaufpreisschätzung, d.h. die Schätzung des beim nächsten Verkauf am wahrscheinlichsten zu erzielenden Preises, unter der Maßgabe, dass eine hinreichende Zeitspanne zur Vermarktung zur Verfügung stand. (Sprengnetter 1975)

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