Tipp geben – Provision kassieren
Sie kennen einen Eigentümer, der seine Immobilie verkaufen oder professionell bewerten lassen möchte? Dann kann sich Ihr Hinweis für Sie lohnen.
Kommt aufgrund Ihres Tipps ein erfolgreicher Maklerauftrag oder ein Bewertungsauftrag zustande, erhalten Sie unter den nachfolgend beschriebenen Voraussetzungen eine Tippgeberprovision.
Ein guter Tipp kann sich auszahlen
Wenn aus Ihrem Hinweis ein entsprechender Auftrag entsteht und die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie eine erfolgsabhängige Tippgeberprovision.
10 % der Gesamtprovision
Kommt aufgrund Ihres Tipps ein Maklerauftrag zustande und die Immobilie wird erfolgreich verkauft, erhalten Sie eine Tippgeberprovision in Höhe von 10 % der Gesamtprovision.
10 % beim Bewertungsauftrag
Führt Ihr Hinweis zu einem Auftrag für eine professionelle Immobilienbewertung, erhalten Sie ebenfalls eine Tippgeberprovision in Höhe von 10 %.
In drei Schritten zur Tippgeberprovision
Tipp übermitteln
Sie geben Dr. Beug Immobilien einen Hinweis auf eine Immobilie beziehungsweise einen Eigentümer – über das Kontaktformular, telefonisch oder per E-Mail.
Hinweis wird geprüft
Dr. Beug Immobilien prüft den Hinweis und nimmt anschließend Kontakt zum Eigentümer auf.
Provision erhalten
Führt der Tipp zum erfolgreichen Kaufabschluss beziehungsweise zu einem entsprechenden Bewertungsauftrag, erhalten Sie Ihre vereinbarte Tippgeberprovision.
Wann besteht Anspruch auf eine Tippgeberprovision?
Damit ein Tipp provisionsberechtigt ist, müssen insbesondere die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sein.
Ein kurzer Tipp genügt
Nicht jeder Eigentümer, der über einen Verkauf nachdenkt, hat seine Immobilie bereits öffentlich angeboten. Oft entsteht der erste Kontakt durch eine persönliche Empfehlung.
Sie geben lediglich den entscheidenden Hinweis. Die weitere Abstimmung mit dem Eigentümer, die Bewertung und gegebenenfalls die professionelle Vermarktung übernimmt Dr. Beug Immobilien.
Zum Beispiel bei …
Fragen zur Tippgeberprovision
Wie hoch ist die Tippgeberprovision?
Bei einem erfolgreichen Maklerauftrag beträgt die Tippgeberprovision 10 % der Gesamtprovision. Auch bei einem durch den Tipp zustande gekommenen Bewertungsauftrag wird eine Tippgeberprovision in Höhe von 10 % gewährt.
Wie kann ich einen Immobilientipp abgeben?
Sie können Ihren Hinweis über das Kontaktformular, telefonisch oder per E-Mail übermitteln. Anschließend wird geprüft, ob die Voraussetzungen für einen provisionsberechtigten Tipp erfüllt sind.
Was passiert, wenn die Immobilie bereits bekannt ist?
Eine Voraussetzung für die Tippgeberprovision ist, dass das empfohlene Objekt Dr. Beug Immobilien bislang noch nicht bekannt ist.
Kann ich auch einen Tipp für eine Immobilienbewertung geben?
Ja. Führt der Hinweis zu einem entsprechenden Bewertungsauftrag, kann ebenfalls eine Tippgeberprovision in Höhe von 10 % entstehen.
Muss die Immobilie bereits zum Verkauf angeboten werden?
Nein. Im Gegenteil: Zu den Voraussetzungen gehört, dass das empfohlene Objekt bislang nicht öffentlich angeboten oder vermittelt wird.
Sie kennen einen Eigentümer, der über einen Immobilienverkauf nachdenkt?
Ein kurzer Hinweis genügt. Dr. Beug Immobilien prüft Ihren Tipp und übernimmt anschließend die weitere Abstimmung mit dem Eigentümer.