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Dr. Beug Immobilien · Tippgeberprogramm

Tipp geben – Provision kassieren

Sie kennen einen Eigentümer, der seine Immobilie verkaufen oder professionell bewerten lassen möchte? Dann kann sich Ihr Hinweis für Sie lohnen.

Kommt aufgrund Ihres Tipps ein erfolgreicher Maklerauftrag oder ein Bewertungsauftrag zustande, erhalten Sie unter den nachfolgend beschriebenen Voraussetzungen eine Tippgeberprovision.

Ihre Tippgeberprovision

Ein guter Tipp kann sich auszahlen

Wenn aus Ihrem Hinweis ein entsprechender Auftrag entsteht und die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie eine erfolgsabhängige Tippgeberprovision.

10 %
Bei einem Maklerauftrag

10 % der Gesamtprovision

Kommt aufgrund Ihres Tipps ein Maklerauftrag zustande und die Immobilie wird erfolgreich verkauft, erhalten Sie eine Tippgeberprovision in Höhe von 10 % der Gesamtprovision.

10 %
Bei einem Bewertungsauftrag

10 % beim Bewertungsauftrag

Führt Ihr Hinweis zu einem Auftrag für eine professionelle Immobilienbewertung, erhalten Sie ebenfalls eine Tippgeberprovision in Höhe von 10 %.

Einfaches Rechenbeispiel
Gesamtprovision 20.000 €
×
10 %
=
2.000 € Tippgeberprovision
Beispielhafte Berechnung zur Veranschaulichung.
Einfacher Ablauf

In drei Schritten zur Tippgeberprovision

SCHRITT 1

Tipp übermitteln

Sie geben Dr. Beug Immobilien einen Hinweis auf eine Immobilie beziehungsweise einen Eigentümer – über das Kontaktformular, telefonisch oder per E-Mail.

SCHRITT 2

Hinweis wird geprüft

Dr. Beug Immobilien prüft den Hinweis und nimmt anschließend Kontakt zum Eigentümer auf.

SCHRITT 3

Provision erhalten

Führt der Tipp zum erfolgreichen Kaufabschluss beziehungsweise zu einem entsprechenden Bewertungsauftrag, erhalten Sie Ihre vereinbarte Tippgeberprovision.

Voraussetzungen

Wann besteht Anspruch auf eine Tippgeberprovision?

Damit ein Tipp provisionsberechtigt ist, müssen insbesondere die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sein.

Noch nicht öffentlich angeboten
Das empfohlene Objekt wird bislang nicht öffentlich angeboten oder vermittelt.
Objekt noch nicht bekannt
Das Objekt beziehungsweise der Verkaufs- oder Bewertungswunsch ist Dr. Beug Immobilien noch nicht bekannt.
Erfolgreicher Abschluss
Bei einer Vermittlung kommt es zum Kaufabschluss beziehungsweise bei einer Immobilienbewertung zu einem entsprechenden Auftrag.
Kein entgegenstehendes Standesrecht
Der Tippgeber unterliegt keinem einschlägigen Standesrecht, das einer entsprechenden Tippgebervergütung entgegensteht.
Kein besonderes Vertrauensverhältnis
Zwischen Tippgeber und Eigentümer besteht kein besonderes Vertrauensverhältnis, beispielsweise im Rahmen einer Mandantschaft.
Ordnungsgemäßer Hinweis
Der Tipp erfolgt nicht durch Täuschung.
Ihr Hinweis

Ein kurzer Tipp genügt

Nicht jeder Eigentümer, der über einen Verkauf nachdenkt, hat seine Immobilie bereits öffentlich angeboten. Oft entsteht der erste Kontakt durch eine persönliche Empfehlung.

Sie geben lediglich den entscheidenden Hinweis. Die weitere Abstimmung mit dem Eigentümer, die Bewertung und gegebenenfalls die professionelle Vermarktung übernimmt Dr. Beug Immobilien.

Geeignete Hinweise

Zum Beispiel bei …

✓ Einfamilienhäusern
✓ Eigentumswohnungen
✓ Mehrfamilienhäusern
✓ Grundstücken
✓ Ferienimmobilien
✓ Immobilien mit Bewertungsbedarf
Häufige Fragen

Fragen zur Tippgeberprovision

Wie hoch ist die Tippgeberprovision?

Bei einem erfolgreichen Maklerauftrag beträgt die Tippgeberprovision 10 % der Gesamtprovision. Auch bei einem durch den Tipp zustande gekommenen Bewertungsauftrag wird eine Tippgeberprovision in Höhe von 10 % gewährt.

Wie kann ich einen Immobilientipp abgeben?

Sie können Ihren Hinweis über das Kontaktformular, telefonisch oder per E-Mail übermitteln. Anschließend wird geprüft, ob die Voraussetzungen für einen provisionsberechtigten Tipp erfüllt sind.

Was passiert, wenn die Immobilie bereits bekannt ist?

Eine Voraussetzung für die Tippgeberprovision ist, dass das empfohlene Objekt Dr. Beug Immobilien bislang noch nicht bekannt ist.

Kann ich auch einen Tipp für eine Immobilienbewertung geben?

Ja. Führt der Hinweis zu einem entsprechenden Bewertungsauftrag, kann ebenfalls eine Tippgeberprovision in Höhe von 10 % entstehen.

Muss die Immobilie bereits zum Verkauf angeboten werden?

Nein. Im Gegenteil: Zu den Voraussetzungen gehört, dass das empfohlene Objekt bislang nicht öffentlich angeboten oder vermittelt wird.

Jetzt Tippgeber werden

Sie kennen einen Eigentümer, der über einen Immobilienverkauf nachdenkt?

Ein kurzer Hinweis genügt. Dr. Beug Immobilien prüft Ihren Tipp und übernimmt anschließend die weitere Abstimmung mit dem Eigentümer.

Kontaktieren Sie mich

Schreiben Sie mir oder rufen Sie mich an.

Gerne berate ich Sie zu Ihren Möglichkeiten rund um den Kauf, Verkauf und die Bewertung von Immobilien. Sprechen Sie mich einfach an, ich freue mich darauf, Sie kennenzulernen.

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