Immobilie in der Scheidung

Welche Optionen haben Sie nach einer Scheidung?

Immobilie verkaufen

Rechtliches:

  • Beide Eigentümer müssen dem Verkauf zustimmen.

  • Der Erlös wird nach Eigentumsanteilen aufgeteilt (meist 50/50, wenn im Grundbuch gemeinsam eingetragen).

  • Bei Zugewinngemeinschaft kann der Erlös auch in den Zugewinnausgleich einfließen.

Vorteile:

  • Klare finanzielle Trennung.

  • Kein weiterer Kontakt nötig.

  • Ermöglicht Neustart für beide.

Nachteile:

  • Verkauf kann emotional schwierig sein.

  • Kann Zeit kosten, einen Käufer zu finden.

  • Eventuell Vorfälligkeitsentschädigung bei Kreditablösung.

Übernahme durch einen Partner mit Auszahlung

Rechtliches:

  • Der übernehmende Partner wird alleiniger Eigentümer (Grundbuchumschreibung nötig).

  • Der andere erhält eine Ausgleichszahlung (Verhandlungssache oder Gutachtenbasis).

  • Bei Finanzierung muss ggf. der Kredit neu verhandelt werden (Bank muss zustimmen).

Vorteile:

  • Immobilie bleibt in der Familie (z. B. für Kinder).

  • Einer kann in vertrauter Umgebung bleiben.

  • Keine Verkaufsnebenkosten.

Nachteile:

  • Finanzielle Belastung für Übernehmer.

  • Kreditübernahme kann schwierig sein.

  • Klare Regelung über Zahlungshöhe erforderlich.

Vermietung durch beide Partner

Rechtliches:

  • Beide bleiben Eigentümer und Vermieter.

  • Mieteinnahmen und -ausgaben werden geteilt.

  • Gemeinsame Entscheidungen nötig (z. B. Reparaturen, Mieterwechsel).

Vorteile:

  • Immobilie bleibt als Kapitalanlage erhalten.

  • Potenziell gute Rendite.

  • Keine Trennung der Immobilie nötig.

Nachteile:

  • Weiterhin finanzielle und organisatorische Bindung.

  • Konfliktpotenzial bei Uneinigkeit.

  • Steuerliche und rechtliche Pflichten bleiben bestehen.

Teilungsversteigerung

Rechtliches:

  • Kann von einem Miteigentümer beim Amtsgericht beantragt werden.

  • Zwangsversteigerung unabhängig vom Willen des anderen.

  • Erlös geht an die Eigentümer nach Anteilen.

Vorteile:

  • Letzte Möglichkeit bei Streit und Blockade.

  • Gericht setzt Verkauf durch.

Nachteile:

  • Geringerer Verkaufspreis als auf freiem Markt.

  • Emotionale Belastung.

  • Kosten für Gutachten, Verfahren etc.

Nutzung durch einen Partner mit Wohnrecht

Rechtliches:

  • Einer nutzt die Immobilie, der andere erhält ggf. eine Nutzungsentschädigung.

  • Muss vertraglich geregelt oder durch Gericht festgelegt werden.

  • Oft vorübergehende Lösung (z. B. bis Kinder volljährig sind).

Vorteile:

  • Stabilität für Kinder und Alleinerziehende.

  • Kein sofortiger Verkaufsdruck.

  • Immobilie bleibt erhalten.

Nachteile:

  • Eigentumsverhältnisse bleiben ungeklärt.

  • Wer zahlt Instandhaltung und Kredit?

  • Nutzung kann zu Streit führen.

Zwei Welten, ein Experte – Immobilienkauf und-verkauf aus einer Hand

Die Insel Rügen und die Hansestadt Hamburg haben mich geprägt. Als gebürtiger Rüganer und Wahlhamburger verfüge ich über ein tiefgreifendes Verständnis der regionalen Immobilienmärkte. Meine Qualifikation als zertifizierter Sachverständiger und Professor für Immobilienbewertung garantiert Ihnen eine fundierte Beratung und Bewertung Ihrer Immobilie. Von der ersten Kontaktaufnahme bis zur erfolgreichen Schlüsselübergabe stehe ich Ihnen als zuverlässiger Partner zur Seite.

Immobilie nach der Scheidung - was tun?

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