PROFESSIONELL. UMFANGREICH. ZERTIFIZIERT.
Als zertifizierter und diplomierter Sachverständiger für Immobilienbewertung erstelle ich Gutachten über den Wert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie grundstücksgleichen Rechten. Durch meinen beruflichen Hintergrund als Professor für Immobilienbewertung an der Fachhochschule Buxtehude (Hochschule 21) habe ich stets das ökonomische Gesamtbild im Blick und bin immer auf dem aktuellen Stand der immobilienwirtschaftlichen und immobilienrechtlichen Forschung. Ich bewerte Objekte aller gängigen Nutzungsarten, z. B. Wohn- und Bürogebäude, Handelsimmobilien sowie Spezialimmobilien wie bspw. Studentenwohnheime oder Hotels. Ein besonderer Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt in der Gutachtenerstellung für Gerichte.
Immer häufiger werden standardisierte Gutachten mittels Softwareprogrammen oder ausschließlich onlinebasiert erstellt - zum Teil sogar völlig kostenlos. Somit lässt sich allerdings kein realistischer Marktwert ermitteln, sondern allenfalls ein pauschaler Richtwert mit begrenzter Aussagekraft.
Bei einer seriösen Immobilienbewertung ist es beispielsweise zwingend erforderlich, das Objekt genauestens zu besichtigen. Dabei werden Bauschäden, fehlende Instandsetzungen oder durchgeführte Modernisierungen bewertet. Allein der Geruch innerhalb eines Hauses kann auf Feuchtigkeitsschäden hinweisen, die sich aus der Ferne nicht feststellen lassen. Nur direkt vor Ort fallen fehlerhafte Berechnungen der Wohnfläche oder der unerwartet gute Zustand von Bausubstanz und Grundausstattung auf.
Kein Computerprogramm ersetzt die persönliche Inaugenscheinnahme. Nur ein ausgebildeter und zertifizierter Sachverständiger mit Erfahrung hat ein Auge fürs Detail.
So individuell wie das Objekt, so individuell natürlich auch die Menschen dahinter:
Immobilien dienen ganz unterschiedlichen Zwecken, werden in allen Lebenslagen gekauft, verkauft, vererbt und vermietet. Sie sind zentraler Teil der Lebens- und Familienplanung oder private bzw. institutionelle Kapitalanlage.
Wer in eine Immobilie investiert, ist auf sichere Mieteinnahmen in den kommenden Jahrzehnten angewiesen und baut auf eine Wertsteigerung. Wer eine Immobilie erbt, möchte sie für die nächste Generation ertüchtigen oder bei einem Verkauf einen angemessenen Preis erzielen.
Ein fundiertes Gutachten erfordert gute Ortskenntnisse, da in besonderem Maße das Entwicklungspotential einer Immobilie berücksichtigt wird: Wie beeinflusst das Umfeld auch langfristig ihren Wert? Liegt sie an einem zukunftsträchtigen Standort?
Ein detailliertes Immobiliengutachten wirft allerdings auch einen Blick in die Vergangenheit: Im Grundbuch eingetragene Rechte oder Belastungen wirken sich langfristig aus und können dementsprechend den Wert positiv oder negativ beeinflussen.
Eine professionelle Bewertung Ihrer Immobilie schützt Sie vor bösen Überraschungen und hilft Ihnen, wichtige Entscheidungen zu treffen.
Eine Immobilienbewertung ist sehr komplex und bedarf immer einer individuellen Überprüfung aller marktrelevanten und objektspezifischen Faktoren.
Angefangen mit einem ausführlichen Erstgespräch und einer darauffolgenden Ortsbesichtigung werden die wertrelevanten Merkmale schriftlich und fotografisch dokumentiert. Wir kümmern uns auf Wunsch um die Beschaffung noch fehlender Unterlagen sowie die Analyse aktueller Markt- und Lagedaten der Immobilie. Auf Basis gesetzlich vorgegebener Verfahren führen wir die umfassende Auswertung aller Faktoren zur Bewertung Ihrer Immobilie durch.
Am Ende halten Sie ein maßgeschneidertes Gutachten in Ihren Händen.
Ich lasse Sie nicht mit abstrakten Formeln und unübersichtlichen Tabellen allein.
Auch wenn Sie das erste Mal mit dem Thema Immobilienbewertung konfrontiert sind und ein Gutachten zunächst kompliziert aussieht, ich führe Sie Schritt für Schritt hindurch und erläutere Ihnen im Anschluss in einem persönlichen Gespräch ausführlich die Zusammenhänge.
Informieren Sie sich genauer über unsere Immobiliengutachten für jeden Anlass. Wir sind vorrangig in den nördlichen Bundesländern sowie Berlin für Sie tätig, auf Wunsch bewerten wir selbstverständlich auch bundesweit Ihre Immobilie.
Für welche Anlässe benötigen Sie ein Verkehrswertgutachten?
z. B. zur Klärung der Erbanteile bei Erbengemeinschaften
Es gibt vielfältige Gründe für eine vorzeitige Übertragung von Immobilienvermögen durch eine Schenkung. Vielleicht möchten Sie spätere Auseinandersetzungen unter den Erben vermeiden, oder Sie möchten die im späteren Erbfall anstehende Steuerlast vermindern oder vielleicht sogar ganz vermeiden. Erfolgt die Schenkung an Familienmitglieder, die das Vermögen im Erbfall ohnehin erhalten würden, sprechen die Juristen auch von der "vorweggenommenen Erbfolge".
z. B. zur Überprüfung der steuerlichen Aufteilung von Boden- und Gebäudewertanteil im Rahmen der Kaufpreisaufteilung oder zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts (§ 198 BewG) bei einer vermutlich zu hoch angesetzten Besteuerung
In einem solchen Fall stellt sich natürlich die Frage, welcher Wertzuwachs ist tatsächlich erfolgt? Es muss dann der Wert der Immobilie sowohl zum Zeitpunkt der Erbschaft als auch zum Zeitpunkt der Beendigung des Güterstands durch ein Sachverständigengutachten ermittelt werden. Die gilt sowohl für erworbene, als auch für geerbte oder geschenkte Immobilien.
Das Versicherungswertgutachten benötigen Sie um Sachversicherungen für Ihre Immobilien in korrekter Höhe abschließen zu können. Es dient der Versicherungsgesellschaft zur Ermittlung des Versicherungswertes. Dieser entspricht üblicherweise dem Neuwert der Gebäude. Oder genauer: Dem Betrag der zur Wiederbeschaffung aufgebracht werden muss, um eine neue Sache gleicher Art, Güte und Funktion zu erhalten. Dabei ist nicht entscheidend, welchen Preis der Versicherungsnehmer ursprünglich für die versicherte Sache bezahlt hat. Es kommt vielmehr auf den Wiederbeschaffungswert am Tag des Schadens an.
Der zu ermittelnde Wert stellt die Kostenbasis dar, zu welcher ein gleichartiges Gebäude zum aktuellen Stichtag wiedererrichtet werden kann. Dabei geht es nicht um ein nutzungsgleiches, sondern vielmehr um ein identisches Gebäude in gleicher Bauqualität und Dimension wie das Bestandsgebäude.
Bei der Ermittlung sind alle bestehenden Gebäude und baulichen Anlagen zu berücksichtigen, die nicht als Betriebseinrichtung separat versichert sind. Das Verfahren zur Ermittlung gleicht im Grunde dem Sachwertverfahren, jedoch ohne Berücksichtigung des Bodens und der Alterswertminderung.
z. B. Nießbrauchsrecht, Wohnungsrecht, Erbbaurecht und Erbpacht, Wegerecht (Geh- und Fahrrecht), Leitungsrecht, Überbaurecht, Baulasten, Altlasten, Denkmalschutz
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Gerne berate ich Sie zu Ihren Möglichkeiten rund um den Kauf, Verkauf und die Bewertung von Immobilien. Sprechen Sie mich einfach an, ich freuen mich darauf, Sie kennenzulernen.
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