PROFESSIONELL. UMFANGREICH. ZERTIFIZIERT.

Als zertifizierter und diplomierter Sachverständiger für Immobilienbewertung erstelle ich Gutachten über den Wert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie grundstücksgleichen Rechten. Durch meinen beruflichen Hintergrund als Professor für Immobilienbewertung an der Fachhochschule Buxtehude (Hochschule 21) habe ich stets das ökonomische Gesamtbild im Blick und bin immer auf dem aktuellen Stand der immobilienwirtschaftlichen und immobilienrechtlichen Forschung. Ich bewerte Objekte aller gängigen Nutzungsarten, z. B. Wohn- und Bürogebäude, Handelsimmobilien sowie Spezialimmobilien wie bspw. Studentenwohnheime oder Hotels. Ein besonderer Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt in der Gutachtenerstellung für Gerichte.

Jede Immobilie ist einzigartig und verlangt ein individuelles Gutachten

Immer häufiger werden standardisierte Gutachten mittels Softwareprogrammen oder ausschließlich onlinebasiert erstellt - zum Teil sogar völlig kostenlos. Somit lässt sich allerdings kein realistischer Marktwert ermitteln, sondern allenfalls ein pauschaler Richtwert mit begrenzter Aussagekraft.

Bei einer seriösen Immobilienbewertung ist es beispielsweise zwingend erforderlich, das Objekt genauestens zu besichtigen. Dabei werden Bauschäden, fehlende Instandsetzungen oder durchgeführte Modernisierungen bewertet. Allein der Geruch innerhalb eines Hauses kann auf Feuchtigkeitsschäden hinweisen, die sich aus der Ferne nicht feststellen lassen. Nur direkt vor Ort fallen fehlerhafte Berechnungen der Wohnfläche oder der unerwartet gute Zustand von Bausubstanz und Grundausstattung auf.

Kein Computerprogramm ersetzt die persönliche Inaugenscheinnahme. Nur ein ausgebildeter und zertifizierter Sachverständiger mit Erfahrung hat ein Auge fürs Detail.

Eine Investition in die Zukunft

So individuell wie das Objekt, so individuell natürlich auch die Menschen dahinter:

Immobilien dienen ganz unterschiedlichen Zwecken, werden in allen Lebenslagen gekauft, verkauft, vererbt und vermietet. Sie sind zentraler Teil der Lebens- und Familienplanung oder private bzw. institutionelle Kapitalanlage.

Wer in eine Immobilie investiert, ist auf sichere Mieteinnahmen in den kommenden Jahrzehnten angewiesen und baut auf eine Wertsteigerung. Wer eine Immobilie erbt, möchte sie für die nächste Generation ertüchtigen oder bei einem Verkauf einen angemessenen Preis erzielen.

Ein fundiertes Gutachten erfordert gute Ortskenntnisse, da in besonderem Maße das Entwicklungspotential einer Immobilie berücksichtigt wird: Wie beeinflusst das Umfeld auch langfristig ihren Wert? Liegt sie an einem zukunftsträchtigen Standort?

Ein detailliertes Immobiliengutachten wirft allerdings auch einen Blick in die Vergangenheit: Im Grundbuch eingetragene Rechte oder Belastungen wirken sich langfristig aus und können dementsprechend den Wert positiv oder negativ beeinflussen.

Eine professionelle Bewertung Ihrer Immobilie schützt Sie vor bösen Überraschungen und hilft Ihnen, wichtige Entscheidungen zu treffen.

Strukturierte Gutachten mit Sachverstand

Eine Immobilienbewertung ist sehr komplex und bedarf immer einer individuellen Überprüfung aller marktrelevanten und objektspezifischen Faktoren.

Angefangen mit einem ausführlichen Erstgespräch und einer darauffolgenden Ortsbesichtigung werden die wertrelevanten Merkmale schriftlich und fotografisch dokumentiert. Wir kümmern uns auf Wunsch um die Beschaffung noch fehlender Unterlagen sowie die Analyse aktueller Markt- und Lagedaten der Immobilie. Auf Basis gesetzlich vorgegebener Verfahren führen wir die umfassende Auswertung aller Faktoren zur Bewertung Ihrer Immobilie durch.

Am Ende halten Sie ein maßgeschneidertes Gutachten in Ihren Händen.

Transparent und nachvollziehbar

Ich lasse Sie nicht mit abstrakten Formeln und unübersichtlichen Tabellen allein.

Auch wenn Sie das erste Mal mit dem Thema Immobilienbewertung konfrontiert sind und ein Gutachten zunächst kompliziert aussieht, ich führe Sie Schritt für Schritt hindurch und erläutere Ihnen im Anschluss in einem persönlichen Gespräch ausführlich die Zusammenhänge.

Informieren Sie sich genauer über unsere Immobiliengutachten für jeden Anlass. Wir sind vorrangig in den nördlichen Bundesländern sowie Berlin für Sie tätig, auf Wunsch bewerten wir selbstverständlich auch bundesweit Ihre Immobilie.

Für welche Anlässe benötigen Sie ein Verkehrswertgutachten?

Erbauseinandersetzungen

z. B. zur Klärung der Erbanteile bei Erbengemeinschaften

Vorzeitige Erbregelungen und Schenkungen

Es gibt vielfältige Gründe für eine vorzeitige Übertragung von Immobilienvermögen durch eine Schenkung. Vielleicht möchten Sie spätere Auseinandersetzungen unter den Erben vermeiden, oder Sie möchten die im späteren Erbfall anstehende Steuerlast vermindern oder vielleicht sogar ganz vermeiden. Erfolgt die Schenkung an Familienmitglieder, die das Vermögen im Erbfall ohnehin erhalten würden, sprechen die Juristen auch von der "vorweggenommenen Erbfolge".

Steuerliche Zwecke zur Vorlage bei Ihrem Finanzamt

z. B. zur Überprüfung der steuerlichen Aufteilung von Boden- und Gebäudewertanteil im Rahmen der Kaufpreisaufteilung oder zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts (§ 198 BewG) bei einer vermutlich zu hoch angesetzten Besteuerung

Ehescheidungsverfahren zur Ermittlung des Zugewinns im Rahmen der Vermögensaufteilung

In einem solchen Fall stellt sich natürlich die Frage, welcher Wertzuwachs ist tatsächlich erfolgt? Es muss dann der Wert der Immobilie sowohl zum Zeitpunkt der Erbschaft als auch zum Zeitpunkt der Beendigung des Güterstands durch ein Sachverständigengutachten ermittelt werden. Die gilt sowohl für erworbene, als auch für geerbte oder geschenkte Immobilien.

Ermittlung des Versicherungswerts zur Vermeidung einer Unterversicherung

Das Versicherungswertgutachten benötigen Sie um Sachversicherungen für Ihre Immobilien in korrekter Höhe abschließen zu können. Es dient der Versicherungsgesellschaft zur Ermittlung des Versicherungswertes. Dieser entspricht üblicherweise dem Neuwert der Gebäude. Oder genauer: Dem Betrag der zur Wiederbeschaffung aufgebracht werden muss, um eine neue Sache gleicher Art, Güte und Funktion zu erhalten. Dabei ist nicht entscheidend, welchen Preis der Versicherungsnehmer ursprünglich für die versicherte Sache bezahlt hat. Es kommt vielmehr auf den Wiederbeschaffungswert am Tag des Schadens an.

Der zu ermittelnde Wert stellt die Kostenbasis dar, zu welcher ein gleichartiges Gebäude zum aktuellen Stichtag wiedererrichtet werden kann. Dabei geht es nicht um ein nutzungsgleiches, sondern vielmehr um ein identisches Gebäude in gleicher Bauqualität und Dimension wie das Bestandsgebäude.

Bei der Ermittlung sind alle bestehenden Gebäude und baulichen Anlagen zu berücksichtigen, die nicht als Betriebseinrichtung separat versichert sind. Das Verfahren zur Ermittlung gleicht im Grunde dem Sachwertverfahren, jedoch ohne Berücksichtigung des Bodens und der Alterswertminderung.

Bewertung von Rechten und Lasten

z. B. Nießbrauchsrecht, Wohnungsrecht, Erbbaurecht und Erbpacht, Wegerecht (Geh- und Fahrrecht), Leitungsrecht, Überbaurecht, Baulasten, Altlasten, Denkmalschutz

Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, Zwangsversteigerungsverfahren
Aufhebung einer Erbengemeinschaft
Es muss bei einer Erbengemeinschaft geklärt werden, wem was gehören wird. Der Wertermittlungsanlass ergibt sich demnach aus der Aufhebung der Erbengemeinschaft und dem damit zusammenhängendem Verkauf oder der Feststellung des Wertes für die Aufteilung.
Der Wertermittlungsstichtag ist der Tag des Erbens. Die Wertermittlung erfolgt, damit die Erben untereinander das Erbe so aufteilen können, dass jeder seinen Anteil bekommt. Um die Gegenstände vergleichbar zu machen wird der Wert ermittelt.

Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB

Das Honorar für Verkehrswertgutachten richtet sich generell nach der Honorarrichtlinie des BVS, beträgt jedoch mindestens 2.800,00 €. 

  • Rechtskonform

    Ein Verkehrswertgutachten ist rechtskonform, d.h. es ist vor Gericht gültig und wird ebenso von Finanzämtern, Behörden sowie Versicherungen anerkannt. Es kann für jede Liegenschaft bzw. Objektart verwendet werden und hat das primäre Ziel, den sogenannten Verkehrswert zu ermitteln. Dabei werden alle objektspezifischen und rechtlichen Gegebenheiten beachtet.

  • Marktgerecht

    Grundlage für dieses Vollgutachten bildet der § 194 Baugesetzbuch (BauGB), der den Verkehrswert definiert. Dieser wird „durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks (…) ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“ Liebhaber- oder Gefälligkeitspreise sind somit ausgeschlossen.
  • Methodisch

    Um den Verkehrswert gemäß des § 194 BauGB zu bestimmen, bedarf es einer genauen methodischen Herangehensweise, die insbesondere die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) vorschreibt. Zur Prüfung von Rechten und Lasten nehme ich u. a. Einblick in das Grundbuch, das Baulastenverzeichnis und Altlastenkataster. Je nach Art der Immobilie, vorrangiger Nutzung sowie verfügbarer Datenbasis kommen bei der Bewertung das Sachwert-, Ertragswert- oder das Vergleichswertverfahren zur Anwendung.

Kontaktieren Sie mich

Schreiben Sie mir oder rufen Sie mich an.

Gerne berate ich Sie zu Ihren Möglichkeiten rund um den Kauf, Verkauf und die Bewertung von Immobilien. Sprechen Sie mich einfach an, ich freuen mich darauf, Sie kennenzulernen.

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