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Immobilienbewertung für Finanzierungszwecke

Beleihungswertgutachten 

Fachlich nachvollziehbare Immobilienbewertungen nach den Grundsätzen des Pfandbriefgesetzes und der Beleihungswertermittlungsverordnung. Im Mittelpunkt stehen die langfristige Verkäuflichkeit, nachhaltig erzielbare Erträge, die Drittverwendungsfähigkeit sowie eine vorsichtige und von spekulativen Einflüssen unabhängige Bewertung.

Gutachten anfragen Tel. 0162 1531 468

DIAZert (S)Zertifizierter Immobiliengutachter
BelWertV & PfandBGBewertung nach bankfachlichen Vorgaben
Vor-Ort-BesichtigungObjektspezifische Zustandsaufnahme
Hamburg · RügenTätigkeit im norddeutschen Raum
Sichere Finanzierungsgrundlage

Der Beleihungswert betrachtet die Immobilie langfristig und sicherheitsorientiert

Der Beleihungswert dient Kreditinstituten als langfristig tragfähige Grundlage für die Besicherung von Immobilienfinanzierungen. Anders als eine rein stichtagsbezogene Marktbetrachtung stellt die Beleihungswertermittlung auf die nachhaltigen Merkmale des Grundstücks und des Gebäudes, die normale regionale Marktsituation sowie die zukünftige Verkäuflichkeit ab.

Kurzfristige Preisspitzen, spekulative Erwartungen und nur vorübergehend erzielbare Erträge bleiben unberücksichtigt. Das Ergebnis wird transparent hergeleitet und durch objektspezifische Feststellungen, Marktdaten und nachvollziehbare Bewertungsansätze begründet.

Wichtig vor der Beauftragung

Für eine formale Beleihungswertermittlung nach der BelWertV bestimmt grundsätzlich die Pfandbriefbank den Gutachter. Ein allein vom Darlehensnehmer beauftragtes Gutachten darf von einer Pfandbriefbank nicht als formale Grundlage ihrer Beleihungswertfestsetzung verwendet werden.

Private Auftraggeber können dennoch eine unabhängige Markt- und Finanzierungsplausibilisierung erhalten. Der konkrete Verwendungszweck und die Anerkennung sollten vor Auftragserteilung mit dem finanzierenden Institut abgestimmt werden.

Die Festsetzung des bankinternen Beleihungswerts und die Kreditentscheidung verbleiben stets beim jeweiligen Institut.

Begriffe richtig einordnen

Marktwert, Beleihungswert und Darlehensbetrag sind nicht identisch

Die Werte erfüllen unterschiedliche Funktionen. Eine klare Abgrenzung schafft Transparenz in der Finanzierung.

Marktwert

Der Marktwert bildet den am Bewertungsstichtag unter gewöhnlichen Marktbedingungen voraussichtlich erzielbaren Preis ab.

Beleihungswert

Der Beleihungswert berücksichtigt die langfristigen und nachhaltigen Eigenschaften der Immobilie und darf einen transparent ermittelten Marktwert nicht übersteigen.

Darlehensbetrag

Die konkrete Kredithöhe ergibt sich aus der Kreditprüfung des Instituts und hängt neben dem Immobilienwert unter anderem von Bonität, Kapitaldienst und Eigenkapital ab.

Finanzierungswirtschaftliche Bedeutung

Wofür wird der Beleihungswert benötigt?

Der Beleihungswert dient nicht nur als rechnerischer Immobilienwert. Er ist Bestandteil der Sicherheitenbewertung, der Risikosteuerung und der langfristigen Beurteilung einer Immobilienfinanzierung.

Kreditsicherheit

Die Immobilie dient als Sicherheit für das Darlehen. Der Beleihungswert soll den langfristig realisierbaren Sicherheitenwert unter vorsichtigen Annahmen abbilden.

Beleihungsauslauf

Das Verhältnis von Darlehen zu Beleihungswert beeinflusst die Risikoeinstufung. Ein höherer Beleihungsauslauf kann zu strengeren Anforderungen oder anderen Konditionen führen.

Risikoprüfung

Lage-, Objekt-, Ertrags-, Vermietungs- und Verwertungsrisiken werden systematisch untersucht und in nachhaltige Bewertungsansätze überführt.

Pfandbriefdeckung

Bei Pfandbriefbanken ist die gesetzliche Deckungsgrenze von 60 % des Beleihungswerts von der individuellen maximalen Darlehenshöhe zu unterscheiden.

Beleihungsgrenze ist nicht gleich Kredithöhe

Banken verwenden je nach Finanzierungsprodukt, Objektart und Risikoklasse unterschiedliche Beleihungsgrenzen. Die im Pfandbriefrecht bedeutsame 60-Prozent-Grenze betrifft die Deckungsfähigkeit von Hypothekenforderungen und ist keine allgemeine Obergrenze für ein Immobiliendarlehen.

Vereinfachte Kennzahl: Beleihungsauslauf = Darlehensbetrag ÷ Beleihungswert × 100. Zusätzlich prüft die Bank insbesondere Bonität, Kapitaldienstfähigkeit, Eigenkapital, Rangstellen und weitere Sicherheiten.

Objektarten

Für welche Immobilien werden Beleihungswertgutachten erstellt?

Wohnimmobilien

Ein- und Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser und Wohnanlagen.

Gemischt genutzte Objekte

Wohn- und Geschäftshäuser mit Wohn-, Büro-, Praxis-, Handels- oder Gastronomieflächen.

Gewerbeimmobilien

Büro-, Handels-, Logistik-, Lager-, Produktions- und Verwaltungsimmobilien.

Spezialimmobilien

Objekte mit besonderer Nutzung, eingeschränkter Drittverwendung oder speziellen Betreiber- und Marktrisiken.

Sachverständige Prüfung

Welche Merkmale fließen in die Bewertung ein?

Die Bewertung verbindet die Untersuchung des konkreten Objekts mit einer langfristigen Analyse des regionalen Immobilienmarkts.

✓ Makro- und Mikrolage
✓ Grundstück und Erschließung
✓ Bauweise und Konstruktion
✓ Zustand und Modernisierung
✓ Baumängel und Bauschäden
✓ Instandhaltungsrückstände
✓ Nachhaltig erzielbare Erträge
✓ Bewirtschaftungskosten
✓ Restnutzungsdauer
✓ Rechte und Belastungen
✓ Drittverwendungsfähigkeit
✓ Langfristige Verkäuflichkeit

Ertragsorientierte Betrachtung

Bei vermieteten und gewerblich genutzten Objekten stehen nachhaltig erzielbare Erträge, marktgerechte Kostenansätze, Kapitalisierung und Vermietungsrisiken im Mittelpunkt.

Substanzorientierte Betrachtung

Baukosten, Alterswertminderung, Bodenwert, technische Beschaffenheit sowie erforderliche Sicherheits- und Zustandsabschläge werden nachvollziehbar untersucht.

Markt- und Kontrollbetrachtung

Je nach Objektart werden geeignete Vergleichsdaten und Kontrollrechnungen herangezogen, um die Nachhaltigkeit der Bewertungsansätze zu plausibilisieren.

Methodische Wertermittlung

Welche Bewertungsverfahren werden angewendet?

Die BelWertV verlangt eine mehrdimensionale und kontrollierte Wertermittlung. Die Verfahren werden nicht schematisch, sondern entsprechend der Objektart, Nutzung und Marktüblichkeit eingesetzt.

Ertragswertverfahren

Maßgeblich sind nachhaltig erzielbare Erträge, langfristig angemessene Bewirtschaftungskosten, der Kapitalisierungszinssatz, das Mietausfallwagnis, die Restnutzungsdauer und objektspezifische Risiken.

Sachwertverfahren

Der Sachwert wird aus dem Bodenwert und dem Wert der baulichen Anlagen unter Berücksichtigung von Herstellungskosten, Alter, Abnutzung, Modernisierung, Baumängeln und Bauschäden abgeleitet.

Vergleichswertverfahren

Geeignete Vergleichspreise und Marktdaten werden herangezogen, wenn hinreichend vergleichbare Objekte oder belastbare Vergleichsfaktoren vorliegen. Abweichungen sind sachverständig zu würdigen.

Verfahrenskombination und Kontrollbetrachtung

Im Regelfall sind Ertragswert und Sachwert getrennt zu ermitteln. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Wohnungs- und Teileigentum kann anstelle des Sachwerts der Vergleichswert treten.

Bei zweifelsfrei eigennutzungsgeeigneten Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Orientierung am Sach- oder Vergleichswert erfolgen und die Ertragswertermittlung entfallen.

Bleibt der Sachwert beziehungsweise der zulässig herangezogene Vergleichswert um mehr als 20 % hinter dem Ertragswert zurück, verlangt die BelWertV eine besondere Überprüfung der Nachhaltigkeit der Erträge und ihrer Kapitalisierung.

Qualität und Unabhängigkeit

Nachvollziehbare Bewertung statt pauschaler Sicherheitsabschläge

Ein belastbares Beleihungswertgutachten setzt besondere Kenntnisse der Immobilienbewertung, des jeweiligen Teilmarkts und der konkreten Objektart voraus. Die angesetzten Daten und Annahmen werden dokumentiert, plausibilisiert und aus einer langfristigen Perspektive gewürdigt.

Die Gutachtenerstellung erfolgt unabhängig vom Kreditentscheidungsprozess und ohne eigenes Interesse am Bewertungsergebnis. Mögliche Vorbefassungen oder Interessenkonflikte werden vor der Auftragsannahme geprüft.

Prof. Dr. Benjamin Beug

✓ Professur für Immobilienbewertung

✓ Diplom-Sachverständiger für Immobilienbewertung

✓ Zertifizierter Immobiliengutachter DIAZert (S)

✓ Recognised European Valuer – REV

✓ Langjährige Praxis in der Immobilienwirtschaft

Sonderregelung nach § 24 BelWertV

Vereinfachte Wertermittlung bei wohnwirtschaftlichen Kleindarlehen

Bei bestimmten in Deutschland gelegenen, wohnwirtschaftlich genutzten Objekten kann die Pfandbriefbank auf ein vollständiges Gutachten nach § 5 BelWertV verzichten. An dessen Stelle tritt eine vereinfachte Wertermittlung, die den übrigen Anforderungen der BelWertV entsprechen muss.

Ob die Voraussetzungen vorliegen und welche Besichtigungsform zulässig ist, entscheidet das Kreditinstitut im konkreten Fall.

Wesentliche Voraussetzungen

✓ Das Objekt liegt im Inland und wird wohnwirtschaftlich genutzt.

✓ Der abzusichernde Darlehensbetrag einschließlich aller Vorlasten übersteigt 600.000 € nicht.

✓ Bei teilweiser Gewerbenutzung darf deren Ertragsanteil höchstens ein Drittel des Rohertrags betragen.

✓ Der Wertermittler muss ausreichend geschult und qualifiziert sowie von Kreditentscheidung und Wertfestsetzung getrennt sein.

✓ Die Bank muss die Qualität der vereinfachten Wertermittlungen durch regelmäßige Stichprobenkontrollen sicherstellen.

Regelfall: Besichtigung

Auch im Kleindarlehensbereich bleibt die Objektkenntnis wesentlich. Innen- und Außenbesichtigung liefern die sicherste Grundlage für Zustand, Ausstattung, Nutzung und Umfeld.

Videoansicht

Unter engen Voraussetzungen kann eine dokumentierte Videoansicht zulässig sein. Dabei muss eine Restnutzungsdauer von mindestens 40 Jahren zu erwarten sein; zudem ist ein Abschlag von mindestens 5 % vorzunehmen.

Verzicht auf Innenbesichtigung

Sind die wesentlichen Bewertungsparameter bekannt, kann die Innenbesichtigung bei höchstens zehn Jahre alten Immobilien oder unter Ansatz eines Abschlags von mindestens 10 % entfallen. Die Gründe sind zu dokumentieren.

Ablauf

In fünf Schritten zum Beleihungswertgutachten

1

Anforderungen

Abstimmung von Bewertungszweck, Stichtag, Objektart und institutsspezifischen Vorgaben.

2

Angebot

Objektbezogenes Angebot mit Leistungsumfang, Unterlagenbedarf und Zeitplanung.

3

Unterlagen

Prüfung der rechtlichen, technischen, wirtschaftlichen und mietvertraglichen Grundlagen.

4

Besichtigung

Inaugenscheinnahme, Zustandsaufnahme und fotografische Dokumentation des Objekts.

5

Gutachten

Nachvollziehbare Herleitung, Plausibilisierung und Übergabe an den Auftraggeber.

Inhaltliche Tiefe

Was muss ein belastbares Beleihungswertgutachten untersuchen?

Die Bewertung umfasst weit mehr als eine Rechenanlage. Sie muss die langfristige Marktgängigkeit und die konkreten Risiken des Beleihungsobjekts nachvollziehbar beurteilen.

Standort und Immobilienmarkt

Makro- und Mikrolage, regionale Nachfrage, Marktbreite, Preis- und Mietentwicklung, Vermarktungsdauer, Standortperspektive sowie besondere Risiken wie Hochwasser oder strukturelle Nachfrageschwächen.

Objekt und baulicher Zustand

Grundstück, Erschließung, Bauweise, Ausstattung, technische Anlagen, Modernisierungen, Energiezustand, Baumängel, Bauschäden, Instandhaltungsstau und absehbarer Investitionsbedarf.

Rechtliche Verhältnisse

Planungs- und Baurecht, Genehmigungslage, Grundbuchrechte, Dienstbarkeiten, Baulasten, Vorkaufsrechte, Sanierungsvermerke, Mieterdienstbarkeiten, Duldungspflichten und sonstige Nutzungsbeschränkungen.

Erträge und Vermietbarkeit

Vertragsmieten, marktübliche Mieten, Mietstruktur, Leerstands- und Ausfallrisiken, Bewirtschaftungskosten, nachhaltige Ertragsfähigkeit und Abhängigkeiten von einzelnen Mietern oder Betreibern.

Drittverwendungsfähigkeit

Größe des potenziellen Käufer- und Nutzerkreises, alternative Nutzbarkeit, Grundrissflexibilität, Umnutzungsmöglichkeiten und Abhängigkeit von einer speziellen Nutzung.

Langfristige Wertentwicklung

Zu erwartender Wertverlust, Modernisierungsrisiko, wirtschaftliche Restnutzungsdauer, technische Überalterung und die Frage, ob das Objekt während der Beleihungsdauer nachhaltig nachgefragt bleibt.

Benötigte Unterlagen

Welche Dokumente sind hilfreich?

Der konkrete Unterlagenbedarf richtet sich nach Objektart, Nutzung, Bewertungsstichtag und den Anforderungen des Kreditinstituts.

✓ Grundbuchauszug
✓ Flurkarte und Lageplan
✓ Grundrisse und Schnitte
✓ Flächenberechnungen
✓ Baubeschreibung
✓ Baugenehmigungen
✓ Miet- und Pachtverträge
✓ Mietaufstellung
✓ Betriebskosten
✓ Modernisierungen
✓ Energieausweis
✓ Altlastenauskünfte
✓ Teilungserklärung
✓ Baulastenauskünfte

Typischer Gutachteninhalt

Objektspezifisch und auf den Bewertungsauftrag abgestimmt

Bereich Inhalt
Grundlagen Auftrag, Stichtag, Unterlagen, rechtliche Verhältnisse und Bewertungsgegenstand
Objekt Lage, Grundstück, Gebäude, Nutzung, Zustand und technische Ausstattung
Markt Regionale Marktverhältnisse, Nachfrage, Drittverwendung und Verkäuflichkeit
Bewertung Nachhaltige Ansätze, Verfahren, Sicherheitsabschläge und Kontrollbetrachtungen
Ergebnis Marktwert, Beleihungswertvorschlag und nachvollziehbare Schlusswürdigung

Umfang und Darstellungsform können durch institutsspezifische Vorgaben ergänzt oder angepasst werden.

Häufige Fragen

FAQ zum Beleihungswertgutachten

Was unterscheidet den Beleihungswert vom Marktwert?

Der Marktwert bezieht sich auf die Verhältnisse am konkreten Stichtag. Der Beleihungswert ist langfristiger und vorsichtiger ausgerichtet. Er berücksichtigt nachhaltige Objekt- und Marktmerkmale und schließt spekulative Elemente aus.

Akzeptiert jede Bank ein extern beauftragtes Gutachten?

Nein. Das Institut entscheidet, welche Gutachter und Unterlagen es für die interne Beleihungswertfestsetzung akzeptiert. Deshalb sollte die Beauftragung vorab mit der Bank abgestimmt werden.

Ist eine Besichtigung erforderlich?

Grundsätzlich ist das Bewertungsobjekt im Rahmen der Beleihungswertermittlung zu besichtigen. Für bestimmte wohnwirtschaftliche Kleindarlehen sieht die BelWertV eng begrenzte Erleichterungen vor, deren Anwendung das Kreditinstitut prüft.

Wer kann ein Beleihungswertgutachten beauftragen?

Auftraggeber können insbesondere Banken, Bausparkassen, Versicherungen, institutionelle Investoren oder – nach vorheriger Abstimmung mit dem finanzierenden Institut – Kreditnehmer sein.

Ist der Beleihungswert zugleich die maximale Kredithöhe?

Nein. Der Beleihungswert ist ein Bestandteil der Kreditsicherheitenbewertung. Die Darlehensentscheidung berücksichtigt darüber hinaus Bonität, Kapitaldienstfähigkeit, Eigenkapital, Rangverhältnisse und die Kreditrichtlinien des Instituts.

Wie lange ist ein Beleihungswertgutachten gültig?

Eine allgemeine feste Gültigkeitsdauer besteht nicht. Maßgeblich sind die Vorgaben des Instituts sowie wesentliche Veränderungen des Objekts, der Nutzung, der Erträge oder des Immobilienmarkts.

Kann ein Darlehensnehmer selbst ein formales BelWertV-Gutachten beauftragen?

Ein privater Auftrag ist als unabhängige Plausibilisierung oder zur Vorbereitung von Finanzierungsgesprächen möglich. Für die formale Beleihungswertfestsetzung einer Pfandbriefbank darf jedoch ein vom Darlehensnehmer beauftragtes Gutachten nach § 5 Abs. 2 BelWertV nicht zugrunde gelegt werden. Der Auftrag sollte daher vorab mit der Bank abgestimmt werden.

Ist die 60-Prozent-Grenze die maximale Kredithöhe?

Nein. Die 60-Prozent-Grenze des Pfandbriefrechts betrifft den Anteil einer Hypothekenforderung, der zur Deckung von Hypothekenpfandbriefen verwendet werden darf. Banken können Kredite oberhalb dieser Grenze vergeben; die konkrete Höhe richtet sich nach Kreditrichtlinien, Bonität, Kapitaldienst und weiteren Sicherheiten.

Wann ist eine vereinfachte Wertermittlung nach § 24 BelWertV möglich?

Sie kommt bei in Deutschland gelegenen wohnwirtschaftlichen Objekten in Betracht, wenn der abzusichernde Darlehensbetrag einschließlich aller Vorlasten 600.000 € nicht übersteigt. Bei teilweiser Gewerbenutzung darf deren Ertragsanteil höchstens ein Drittel des Rohertrags betragen.

Warum ist ein Beleihungswertgutachten aufwendiger als eine einfache Marktpreiseinschätzung?

Neben der Marktwertermittlung sind langfristig nachhaltige Ansätze, mehrere Bewertungsverfahren oder Kontrollwerte, rechtliche Belastungen, Vermietungs- und Verwertungsrisiken sowie institutsspezifische Anforderungen zu untersuchen und nachvollziehbar zu dokumentieren.

Wer setzt den endgültigen Beleihungswert fest?

Das Gutachten liefert die unabhängige Wertermittlung und einen fachlich begründeten Wertansatz. Die formale Festsetzung des Beleihungswerts erfolgt durch das zuständige Kreditinstitut.

Anfrage

Beleihungswertgutachten abstimmen und beauftragen

Für eine erste Einschätzung sind insbesondere Anschrift, Objektart, Nutzungsstruktur, Bewertungsanlass, gewünschter Stichtag und die Vorgaben des finanzierenden Instituts hilfreich. Bitte teilen Sie auch mit, ob ein direkter Bankauftrag, eine vereinfachte Wertermittlung, eine unabhängige Finanzierungsplausibilisierung oder ein Markt- und Beleihungswertgutachten benötigt wird.

Jetzt Anfrage senden E-Mail schreiben

Sachverständigenbüro Dr. Beug Immobilien

Telefon: 0162 1531 468

E-Mail: info@dr-beug-immobilien.de

Regionen: Rügen und Hamburg

Rechtliche Grundlagen: insbesondere §§ 14 und 16 PfandBG sowie die Beleihungswertermittlungsverordnung, insbesondere §§ 3 bis 7, §§ 8 bis 19 und § 24 BelWertV.

Stand der fachlichen und rechtlichen Überarbeitung: Juli 2026. Die Inhalte ersetzen keine Finanzierungs-, Rechts- oder Steuerberatung. Die Verwendbarkeit eines Gutachtens ist vorab mit dem jeweiligen Kreditinstitut abzustimmen.

Amtliche Rechtsquellen:

Pfandbriefgesetz – § 16 PfandBG

Beleihungswertermittlungsverordnung – BelWertV

Die konkrete Anwendbarkeit einzelner Vorschriften und Vereinfachungen wird durch das jeweilige Kreditinstitut geprüft.

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