Verkehrswertgutachten für Amtsgerichte
Bewertung bebauter & unbebauter Grundstücke sowie grundstücksgleicher Rechte in Zwangsversteigerungen
Die Zwangsversteigerung ist ein Instrument der Zwangsvollstreckung, um privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Zahlungsansprüche mit Hilfe staatlicher Zwangsmittel durchzusetzen. Dabei handelt es sich um ein geregeltes gerichtliches Verfahren, das auf gesetzlichen Grundlagen basiert.
Die rechtliche Basis bildet insbesondere der § 869 ZPO, wonach Zwangsversteigerung und Zwangsvollstreckung durch das Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG) geregelt sind.
Weitere wichtige Vorschriften sind die §§ 864 bis 871 ZPO, die u. a. folgende Maßnahmen betreffen:
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Die Zwangsvollstreckung in ein Grundstück
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Die Eintragung einer Sicherungshypothek
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Die Anordnung der Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung
Die Durchführung der Verfahren obliegt den zuständigen Amtsgerichten (Vollstreckungsgerichte). Dort übernehmen speziell ausgebildete Rechtspfleger die Durchführung – unabhängig und eigenverantwortlich.
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Durchsetzung von Zahlungsansprüchen: Gläubiger nutzen die Zwangsversteigerung, um offene Schulden durch den Verkauf einer Immobilie einzutreiben.
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Verwertung eines Nachlassgrundstücks: Gemäß §§ 175–179 ZVG kann ein Erbe die Versteigerung eines geerbten Grundstücks beantragen, um den Nachlass zu verwerten.
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Aufhebung einer Miteigentümergemeinschaft: Gibt es mehrere Eigentümer und keine einvernehmliche Lösung, kann jeder Miteigentümer eine Teilungsversteigerung beantragen.
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Teilungsversteigerung (§§ 180–185 ZVG): Wird beispielsweise genutzt, wenn eine Erbengemeinschaft oder ein geschiedenes Ehepaar sich nicht über die Nutzung oder Verwertung der Immobilie einigen kann.
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Eine Immobilienbewertung ist sehr komplex und bedarf immer einer individuellen Überprüfung aller marktrelevanten und objektspezifischen Faktoren.
Angefangen mit einem ausführlichen Erstgespräch und einer darauffolgenden Ortsbesichtigung werden die wertrelevanten Merkmale schriftlich und fotografisch dokumentiert. Wir kümmern uns auf Wunsch um die Beschaffung noch fehlender Unterlagen sowie die Analyse aktueller Markt- und Lagedaten der Immobilie. Auf Basis gesetzlich vorgegebener Verfahren führen wir die umfassende Auswertung aller Faktoren zur Bewertung Ihrer Immobilie durch.
Am Ende halten Sie ein maßgeschneidertes Gutachten in Ihren Händen.
Der Verkehrswert spielt in der Zwangsversteigerung eine zentrale Rolle. Laut § 74a Abs. 5 ZVG wird der Wert einer Immobilie vom Vollstreckungsgericht offiziell festgesetzt. Dabei dient nicht der mögliche Erlös bei der Auktion als Maßstab, sondern der durchschnittliche Kaufpreis im gewöhnlichen Grundstücksverkehr.
Das Gesetz legt damit eindeutig fest:
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Der maßgebliche Wert ist der Verkehrswert, nicht ein spekulativer Bieterpreis.
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Es ist nicht Aufgabe des Sachverständigen, einen zukünftigen Ersteigerungspreis zu prognostizieren.
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Ziel ist es vielmehr, den Beteiligten mit einem realistischen Marktwert eine fundierte Entscheidungsgrundlage für Gebote zu liefern.
Der festgelegte Verkehrswert dient auch als Basis für die Berechnung von Mindestgebot und Sicherheitsleistung bei der Versteigerung.
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Warum Dr. Beug Immobilien?
Seit über 15 Jahren beschäftige ich mich mit der Immobilienbranche und musste häufig Oberflächlichkeiten und Unseriösität feststellen. So fehlt es in diesem Segment oftmals an Qualität. Es ist in Deutschland immer noch ein Leichtes, ohne spezifische Ausbildung Immobilienmakler zu werden. Hinzu kommt, dass Bezeichnungen, wie Berater oder Consulting keine geschützen Begriffe sind. Und selbt Sachverständige können sich schnell nach einem einwöchigen Seminar dementsprechend betitteln. Oft werden standardisierte Gutachten erstellt oder bei der Vermarktung zu viele Versprechungen sowohl gegenüber Käufern als auch Verkäufern gemacht.
Daher habe ich im Jahre 2020 Dr. Beug Immobilien mit dem Anspruch gegründet, hochprofessionelle Bewertungen für meine Kunden anzubieten. Als Hochschulprofessor für BWL, Finanzmanagement und Immobilienbewertung ist es für mich selbstverständlich und in gewisser Weise auch verpflichtend, eine hochwertige Arbeit abzuliefern und meine Kunden umfänglich zu beraten, egal ob es sich dabei um Privatpersonen, Investoren, Gerichte oder Banken hadelt.
Meine Kunden fragten mich des Öfteren, ob ich nicht nur Immobilien bewerte sondern auch verkaufe. Somit erweiterte ich im Jahre 2024 mein Geschäftfeld und biete fortan auch die Vermartkung von Immobilien an. Dabei ist mein Anspruch, Sie optimal und hochprofessionell zu beraten und ein exzellenter Begleiter beim Verkauf Ihrer Immobilie zu sein. Meine über 10-jährige Vertriebserfahrung in unterschiedlichen Konzernen helfen mir dabei.
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