Die Erbschaft einer Immobilie
Erben, Vererben und Verkaufen auf einen Blick.
Bei jedem zweiten Nachlass in Deutschland wird eine Immobilie vererbt. Zu Recht fragen sich viele Erben: Und nun? Denn Immobilien erben bedeutet viel Verantwortung. Die prachtvollste Jugendstilvilla kann zum Alptraum werden, wenn sie bis zum Dach mit Hypotheken belastet ist. Denn als Rechtsnachfolger des Erblassers muss der Erbe Zins und Tilgung an Banken oder sonstige Gläubiger leisten.
Wichtig ist, in dieser Situation einen klaren Kopf zu bewahren. Zu wissen, auf was man achten muss. Vor- und Nachteile abzuwägen. Und am Ende die Entscheidung zu treffen, die in das eigene Leben am besten passt.
Mit diesem Ratgeber möchten wir zeigen, was Erben eigentlich bedeutet, und wie man es richtig macht. Ihnen helfen, die für Sie besten Entscheidungen zu treffen. Und Optionen aufzeigen, die Sie vielleicht noch gar nicht kannten.
Denn Immobilien erben ist zwar nicht leicht. Aber es kommt seit Jahrhunderten vor. Sie sind also nicht der Erste, der damit konfrontiert ist. Und für uns ist es nicht das erste Mal, einem Immobilienerben beratend zur Seite zu stehen.
Rechtliche Stellung der Erben
Mit Eintritt des medizinischen Todes des Erblassers wird der Erbe Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers. Dabei ist egal ob der Erbe zu dem Zeitpunkt überhaupt in Kenntnis über den Tod des Erblassers ist oder die Immobilie(n) kennt. § 857 besagt, dass der Erbe Eigentümer der Immobilien(n) wird, aber auch für die Schulden des Erblassers haftet. Er wird Inhaber aller vermögensrechtlichen Positionen. Beispielsweise gehen alle Rechte und Pflichten an einer Immobilie den Erben über, auch die Schulden in Form von Zins- und Tilgungszahlungen, Grundsteuern, Abgaben etc. Es bedarf jedoch nicht einer ausdrücklichen Annahme oder eines „Antritts“ der Erbschaft. Der Erbe hat gemäß § 1942 die Möglichkeit, Erbschaft auszuschlagen. Die Ausschlagungsfrist beträgt dabei 6 Wochen ab Kenntnisnahme über die Erbschaft.
Zwei Welten, ein Experte – Immobilienkauf und-verkauf aus einer Hand
Die Insel Rügen und die Hansestadt Hamburg haben mich geprägt. Als gebürtiger Rüganer und Wahlhamburger verfüge ich über ein tiefgreifendes Verständnis der regionalen Immobilienmärkte. Meine Qualifikation als zertifizierter Sachverständiger und Professor für Immobilienbewertung garantiert Ihnen eine fundierte Beratung und Bewertung Ihrer Immobilie. Von der ersten Kontaktaufnahme bis zur erfolgreichen Schlüsselübergabe stehe ich Ihnen als zuverlässiger Partner zur Seite.
Kontaktieren Sie mich
Schreiben Sie mir oder rufen Sie mich an.
Gerne berate ich Sie zu Ihren Möglichkeiten rund um den Kauf, Verkauf und die Bewertung von Immobilien. Sprechen Sie mich einfach an, ich freuen mich darauf, Sie kennenzulernen.
![Immobilienmakler Hamburg-Rügen-Binz Immobilienmakler Hamburg-Rügen-Binz](https://live-files.ynfinite.de/v1/image/66fbd3d7088e14aedd3eef96/benjamin-beug-immobilienmakler-hamburg-ruegen-binz.jpg?w=700&h=700)