Dr. Beug Immobilien beschafft beide Arten von Energieausweisen
Je nach Gebäude und gesetzlichen Voraussetzungen kann für den Immobilienverkauf ein Verbrauchsausweis oder ein Bedarfsausweis erforderlich beziehungsweise zulässig sein. Dr. Beug Immobilien übernimmt im Rahmen des Verkaufs die Organisation beider Varianten und koordiniert die Erstellung über entsprechend ausstellungsberechtigte Fachleute.
Verbrauchsausweis beschaffen
Ist für die Immobilie ein Verbrauchsausweis zulässig, koordiniert Dr. Beug Immobilien dessen Beschaffung und die Bereitstellung der hierfür erforderlichen Unterlagen und Verbrauchsdaten.
Bedarfsausweis beschaffen
Ist ein Bedarfsausweis erforderlich oder wird diese Variante gewählt, organisiert Dr. Beug Immobilien ebenfalls die Beschaffung und koordiniert die Erstellung mit einem entsprechend ausstellungsberechtigten Fachmann.
Dr. Beug Immobilien prüft die Ausgangssituation, klärt den erforderlichen beziehungsweise zulässigen Ausweistyp und organisiert bei Bedarf die Beschaffung des passenden Energieausweises für die Immobilie. Bei gesetzlich ausgenommenen Gebäuden wird zugleich geprüft, ob überhaupt ein Energieausweis benötigt wird.
Wann wird ein Energieausweis benötigt?
Soll ein Gebäude, eine Eigentumswohnung oder eine andere selbständige Nutzungseinheit verkauft oder neu vermietet werden, ist grundsätzlich ein Energieausweis erforderlich, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift. Eine wichtige Ausnahme betrifft denkmalgeschützte Gebäude.
Beim Verkauf eines Gebäudes oder einer Eigentumswohnung ist grundsätzlich ein gültiger Energieausweis erforderlich, sofern keine gesetzliche Ausnahme besteht.
Auch bei einer Neuvermietung bestehen grundsätzlich Pflichten zur Vorlage eines Energieausweises, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift.
Besteht eine Energieausweispflicht, ist der Energieausweis einem potenziellen Käufer grundsätzlich spätestens bei der Besichtigung zugänglich zu machen.
Liegt bei Veröffentlichung einer kommerziellen Immobilienanzeige ein erforderlicher Energieausweis vor, werden die vorgeschriebenen Angaben daraus in die Anzeige übernommen.
Ein Energieausweis ist grundsätzlich zehn Jahre gültig. Vor einer Neubeschaffung wird deshalb zunächst geprüft, ob bereits ein gültiger Ausweis vorhanden ist.
Besteht eine Energieausweispflicht, wird der Energieausweis beziehungsweise eine entsprechende Kopie im Verkaufsprozess für den Käufer bereitgestellt.
Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?
Beide Energieausweise informieren über die energetischen Eigenschaften des Gebäudes, beruhen jedoch auf unterschiedlichen Datengrundlagen. Welche Variante für eine Immobilie möglich oder erforderlich ist, hängt insbesondere von der Gebäudeart und dem Baualter ab. Bei Baudenkmälern entfällt die Energieausweispflicht beim Verkauf grundsätzlich vollständig.
Energieverbrauchsausweis
Der Verbrauchsausweis stützt sich auf tatsächlich erfasste Energieverbrauchsdaten des Gebäudes aus vergangenen Abrechnungszeiträumen.
Energiebedarfsausweis
Beim Bedarfsausweis wird der rechnerische Energiebedarf auf Grundlage der baulichen und technischen Eigenschaften des Gebäudes ermittelt.
Von der Prüfung bis zum fertigen Energieausweis
Eigentümer müssen sich im Rahmen eines durch Dr. Beug Immobilien begleiteten Verkaufs nicht selbst um die einzelnen Schritte kümmern. Der Energieausweis wird in das gesamte Unterlagenmanagement integriert. Bei einem Baudenkmal wird zunächst festgestellt, dass aufgrund der gesetzlichen Ausnahme grundsätzlich kein Energieausweis beschafft werden muss.
Energieausweise für Immobilienverkäufe auf Rügen und in Hamburg
Dr. Beug Immobilien begleitet Eigentümer insbesondere auf der Insel Rügen und in Hamburg. Fehlt für eine zu vermarktende Immobilie ein erforderlicher Energieausweis, wird dessen Beschaffung in den Verkaufsprozess integriert. Bei denkmalgeschützten Gebäuden wird berücksichtigt, dass grundsätzlich keine Energieausweispflicht besteht.
Professioneller Immobilienverkauf mit fachlicher Kompetenz
Dr. Beug Immobilien verbindet qualifizierte Immobilienbewertung mit professioneller Immobilienvermittlung. Der Energieausweis wird dabei als Bestandteil der erforderlichen Verkaufsunterlagen organisiert und in den gesamten Vermarktungsprozess eingebunden.