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ENERGIEAUSWEIS

Dr. Beug Immobilien · Energieausweis & Verkaufsunterlagen

Energieausweis für Immobilien auf Rügen und in Hamburg

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis – Dr. Beug Immobilien organisiert den benötigten Energieausweis für den Immobilienverkauf.

Wer eine Immobilie verkauft, benötigt in vielen Fällen einen gültigen Energieausweis. Dr. Beug Immobilien prüft im Rahmen des Verkaufsprozesses, ob bereits ein verwendbarer Energieausweis vorhanden ist und welche Ausweisart für die Immobilie benötigt wird. Fehlt der erforderliche Energieausweis, übernimmt Dr. Beug Immobilien die Organisation beziehungsweise Beschaffung eines Verbrauchsausweises oder Bedarfsausweises über entsprechend ausstellungsberechtigte Fachleute.

Ein wichtiger Bestandteil der Verkaufsunterlagen

Energieausweis frühzeitig prüfen und bei Bedarf beschaffen

Bei einem geplanten Immobilienverkauf sollte frühzeitig geprüft werden, ob bereits ein gültiger Energieausweis vorhanden ist, welcher Ausweistyp vorliegt und ob eine Neuerstellung erforderlich ist. So stehen die erforderlichen Daten rechtzeitig für Immobilienanzeige, Exposé und Besichtigungen zur Verfügung.

Dr. Beug Immobilien übernimmt diese Prüfung im Rahmen des Verkaufsprozesses. Ist ein neuer Energieausweis erforderlich, muss sich der Eigentümer nicht selbst um die Suche nach einem geeigneten Aussteller kümmern: Dr. Beug Immobilien koordiniert die Beschaffung des benötigten Energieausweises. Besteht aufgrund einer gesetzlichen Ausnahme keine Energieausweispflicht, beispielsweise bei einem Baudenkmal, wird dies ebenfalls berücksichtigt.

Service beim Immobilienverkauf

Dr. Beug Immobilien beschafft beide Arten von Energieausweisen

Je nach Gebäude und gesetzlichen Voraussetzungen kann für den Immobilienverkauf ein Verbrauchsausweis oder ein Bedarfsausweis erforderlich beziehungsweise zulässig sein. Dr. Beug Immobilien übernimmt im Rahmen des Verkaufs die Organisation beider Varianten und koordiniert die Erstellung über entsprechend ausstellungsberechtigte Fachleute.

Ausweisart 1

Verbrauchsausweis beschaffen

Ist für die Immobilie ein Verbrauchsausweis zulässig, koordiniert Dr. Beug Immobilien dessen Beschaffung und die Bereitstellung der hierfür erforderlichen Unterlagen und Verbrauchsdaten.

Organisation im Rahmen des Immobilienverkaufs
Ausweisart 2

Bedarfsausweis beschaffen

Ist ein Bedarfsausweis erforderlich oder wird diese Variante gewählt, organisiert Dr. Beug Immobilien ebenfalls die Beschaffung und koordiniert die Erstellung mit einem entsprechend ausstellungsberechtigten Fachmann.

Organisation im Rahmen des Immobilienverkaufs
Für Eigentümer bedeutet das
Sie müssen vor dem Verkauf nicht selbst herausfinden, welchen Energieausweis Sie benötigen und wo Sie diesen beschaffen.

Dr. Beug Immobilien prüft die Ausgangssituation, klärt den erforderlichen beziehungsweise zulässigen Ausweistyp und organisiert bei Bedarf die Beschaffung des passenden Energieausweises für die Immobilie. Bei gesetzlich ausgenommenen Gebäuden wird zugleich geprüft, ob überhaupt ein Energieausweis benötigt wird.

Gesetzliche Anforderungen

Wann wird ein Energieausweis benötigt?

Soll ein Gebäude, eine Eigentumswohnung oder eine andere selbständige Nutzungseinheit verkauft oder neu vermietet werden, ist grundsätzlich ein Energieausweis erforderlich, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift. Eine wichtige Ausnahme betrifft denkmalgeschützte Gebäude.

Verkauf
Immobilienverkauf

Beim Verkauf eines Gebäudes oder einer Eigentumswohnung ist grundsätzlich ein gültiger Energieausweis erforderlich, sofern keine gesetzliche Ausnahme besteht.

Vermietung
Neuvermietung

Auch bei einer Neuvermietung bestehen grundsätzlich Pflichten zur Vorlage eines Energieausweises, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift.

Besichtigung
Rechtzeitig vorlegen

Besteht eine Energieausweispflicht, ist der Energieausweis einem potenziellen Käufer grundsätzlich spätestens bei der Besichtigung zugänglich zu machen.

Immobilienanzeige
Energieangaben im Inserat

Liegt bei Veröffentlichung einer kommerziellen Immobilienanzeige ein erforderlicher Energieausweis vor, werden die vorgeschriebenen Angaben daraus in die Anzeige übernommen.

Gültigkeit
In der Regel 10 Jahre

Ein Energieausweis ist grundsätzlich zehn Jahre gültig. Vor einer Neubeschaffung wird deshalb zunächst geprüft, ob bereits ein gültiger Ausweis vorhanden ist.

Kaufvertrag
Übergabe an den Käufer

Besteht eine Energieausweispflicht, wird der Energieausweis beziehungsweise eine entsprechende Kopie im Verkaufsprozess für den Käufer bereitgestellt.

Wichtige Ausnahme · Denkmalschutz

Für denkmalgeschützte Gebäude ist beim Verkauf grundsätzlich kein Energieausweis erforderlich

Baudenkmäler sind von den Energieausweispflichten bei Verkauf und Vermietung ausgenommen. Als Baudenkmal gilt im Sinne der gesetzlichen Regelung ein nach Landesrecht geschütztes Gebäude beziehungsweise eine nach Landesrecht geschützte Gebäudemehrheit. Wird eine denkmalgeschützte Immobilie verkauft, muss daher grundsätzlich kein Energieausweis für den Verkaufsprozess beschafft werden.

Wichtig: Vor dem Verkauf prüft Dr. Beug Immobilien daher nicht nur, welcher Energieausweis benötigt wird, sondern zunächst auch, ob für die konkrete Immobilie überhaupt eine Energieausweispflicht besteht.
Zwei Arten von Energieausweisen

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?

Beide Energieausweise informieren über die energetischen Eigenschaften des Gebäudes, beruhen jedoch auf unterschiedlichen Datengrundlagen. Welche Variante für eine Immobilie möglich oder erforderlich ist, hängt insbesondere von der Gebäudeart und dem Baualter ab. Bei Baudenkmälern entfällt die Energieausweispflicht beim Verkauf grundsätzlich vollständig.

Variante 1

Energieverbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis stützt sich auf tatsächlich erfasste Energieverbrauchsdaten des Gebäudes aus vergangenen Abrechnungszeiträumen.

✓ basiert auf tatsächlichen Verbrauchsdaten
✓ vergleichsweise geringe Datenerhebung
✓ Ergebnis wird vom Nutzerverhalten mitbeeinflusst
✓ nicht bei jedem Gebäude zulässig
Variante 2

Energiebedarfsausweis

Beim Bedarfsausweis wird der rechnerische Energiebedarf auf Grundlage der baulichen und technischen Eigenschaften des Gebäudes ermittelt.

✓ berücksichtigt Gebäudehülle und Anlagentechnik
✓ weitgehend unabhängig vom individuellen Nutzerverhalten
✓ umfangreichere technische Datengrundlage
✓ für bestimmte ältere Wohngebäude vorgeschrieben
Welcher Ausweistyp wird benötigt?

Zuerst die Ausweispflicht prüfen – danach die richtige Ausweisart

Der erste Schritt besteht darin festzustellen, ob für die Immobilie überhaupt eine Energieausweispflicht besteht. Bei einem nach Landesrecht geschützten Baudenkmal ist beim Verkauf grundsätzlich kein Energieausweis erforderlich.

Besteht eine Energieausweispflicht, sind Gebäudeart, Baualter und energetischer Standard für die weitere Einordnung relevant. Für bestehende Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, ist grundsätzlich ein Energiebedarfsausweis erforderlich. Ausnahmen können unter anderem bestehen, wenn das Gebäude bestimmte energetische Anforderungen erfüllt.

In anderen Konstellationen kann grundsätzlich zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis gewählt werden. Dr. Beug Immobilien prüft deshalb im Verkaufsprozess zunächst die Ausweispflicht und anschließend, welche Variante für die konkrete Immobilie erforderlich beziehungsweise zulässig ist.

Eigentumswohnung

Der Energieausweis bezieht sich auf das gesamte Gebäude

Auch beim Verkauf einer Eigentumswohnung wird grundsätzlich ein Energieausweis benötigt. Der Ausweis wird jedoch nicht ausschließlich für die einzelne Wohnung erstellt, sondern bezieht sich auf das gesamte Gebäude.

Dr. Beug Immobilien prüft deshalb zunächst, ob bei der Wohnungseigentümergemeinschaft oder Verwaltung bereits ein gültiger Energieausweis vorhanden ist. Ist dies nicht der Fall, wird das weitere Vorgehen im Rahmen des Verkaufsprozesses abgestimmt.

Energieausweis im Verkaufsprozess

Von der Prüfung bis zum fertigen Energieausweis

Eigentümer müssen sich im Rahmen eines durch Dr. Beug Immobilien begleiteten Verkaufs nicht selbst um die einzelnen Schritte kümmern. Der Energieausweis wird in das gesamte Unterlagenmanagement integriert. Bei einem Baudenkmal wird zunächst festgestellt, dass aufgrund der gesetzlichen Ausnahme grundsätzlich kein Energieausweis beschafft werden muss.

01 · Prüfung
Energieausweispflicht prüfen
Zunächst wird festgestellt, ob für die Immobilie überhaupt ein Energieausweis benötigt wird oder beispielsweise eine Ausnahme für ein Baudenkmal greift.
02 · Bestand
Vorhandenen Ausweis prüfen
Besteht eine Ausweispflicht, wird geprüft, ob bereits ein gültiger und für den Verkauf verwendbarer Energieausweis vorhanden ist.
03 · Einordnung
Ausweisart bestimmen
Falls ein neuer Ausweis benötigt wird, wird geklärt, ob Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis erforderlich beziehungsweise zulässig ist.
04 · Beschaffung
Energieausweis organisieren
Dr. Beug Immobilien koordiniert die Erstellung des Verbrauchs- oder Bedarfsausweises über einen entsprechend ausstellungsberechtigten Fachmann.
05 · Vermarktung
Energieangaben verwenden
Besteht eine Energieausweispflicht, werden die erforderlichen Energieangaben anschließend in Immobilienanzeige und Verkaufsunterlagen übernommen.
06 · Verkauf
Unterlagen vollständig bereitstellen
Der erforderliche Energieausweis steht zusammen mit den weiteren Objektunterlagen für Interessenten und den Verkaufsabschluss bereit.
Regionale Tätigkeitsschwerpunkte

Energieausweise für Immobilienverkäufe auf Rügen und in Hamburg

Dr. Beug Immobilien begleitet Eigentümer insbesondere auf der Insel Rügen und in Hamburg. Fehlt für eine zu vermarktende Immobilie ein erforderlicher Energieausweis, wird dessen Beschaffung in den Verkaufsprozess integriert. Bei denkmalgeschützten Gebäuden wird berücksichtigt, dass grundsätzlich keine Energieausweispflicht besteht.

Qualifikation & Sachverstand

Professioneller Immobilienverkauf mit fachlicher Kompetenz

Dr. Beug Immobilien verbindet qualifizierte Immobilienbewertung mit professioneller Immobilienvermittlung. Der Energieausweis wird dabei als Bestandteil der erforderlichen Verkaufsunterlagen organisiert und in den gesamten Vermarktungsprozess eingebunden.

Wissenschaft
Professor für Immobilienbewertung
Wissenschaftliche und immobilienwirtschaftliche Expertise
Sachverständigentätigkeit
Diplom-Sachverständiger (DIA)
Qualifikation für die professionelle Immobilienbewertung
Zertifizierung
DIAZert (S)
Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 für die Immobilienbewertung
Europäische Qualifikation
Recognised European Valuer – REV
Europäisch anerkannte Qualifikation für professionelle Immobilienbewertung
Immobilienvermittlung
DIN EN 15733
Dr. Beug Immobilien ist als Maklerunternehmen nach DIN EN 15733 zertifiziert
Weitere Informationen
Qualifikationen & Zertifizierungen
Ausführliche Informationen ansehen →
Häufige Fragen

Fragen zum Energieausweis beim Immobilienverkauf

Beschafft Dr. Beug Immobilien einen Energieausweis für meine Immobilie?
Ja. Wird im Rahmen eines Immobilienverkaufs ein neuer Energieausweis benötigt, kann Dr. Beug Immobilien dessen Beschaffung organisieren. Dies gilt sowohl für einen Verbrauchsausweis als auch für einen Bedarfsausweis.
Muss ich selbst entscheiden, welchen Energieausweis ich benötige?
Nein. Im Rahmen des Verkaufs wird zunächst geprüft, ob überhaupt eine Energieausweispflicht besteht und anschließend, ob ein Verbrauchsausweis oder ein Bedarfsausweis erforderlich beziehungsweise zulässig ist. Dr. Beug Immobilien kann danach die Beschaffung der passenden Variante koordinieren.
Benötige ich für ein denkmalgeschütztes Gebäude einen Energieausweis?
Grundsätzlich nein. Für Baudenkmäler gelten die Energieausweispflichten bei Verkauf und Vermietung nicht. Als Baudenkmal gilt ein nach Landesrecht geschütztes Gebäude beziehungsweise eine nach Landesrecht geschützte Gebäudemehrheit. Beim Verkauf eines solchen Gebäudes muss daher grundsätzlich kein Energieausweis beschafft werden.
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Ein Energieausweis ist grundsätzlich zehn Jahre gültig. Deshalb wird zunächst geprüft, ob bereits ein noch verwendbarer Energieausweis für das Gebäude vorliegt.
Brauche ich beim Verkauf einer Eigentumswohnung einen Energieausweis?
Grundsätzlich ja. Der Energieausweis bezieht sich dabei jedoch auf das gesamte Gebäude. Häufig liegt deshalb bereits ein Energieausweis bei der Wohnungseigentümergemeinschaft beziehungsweise Verwaltung vor.
Was ist der Unterschied zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis?
Der Verbrauchsausweis beruht im Wesentlichen auf tatsächlich gemessenen Verbrauchsdaten. Beim Bedarfsausweis wird der rechnerische Energiebedarf anhand der baulichen und technischen Eigenschaften des Gebäudes ermittelt.
Erstellt Dr. Beug Immobilien den Energieausweis selbst?
Dr. Beug Immobilien übernimmt im Rahmen des Immobilienverkaufs die Organisation beziehungsweise Beschaffung des benötigten Verbrauchs- oder Bedarfsausweises. Die eigentliche Ausstellung erfolgt durch einen nach den gesetzlichen Vorgaben ausstellungsberechtigten Fachmann.
Energieausweis · Verkaufsunterlagen · Immobilienverkauf

Sie verkaufen – Dr. Beug Immobilien kümmert sich auch um den erforderlichen Energieausweis

Dr. Beug Immobilien prüft zunächst, ob für Ihre Immobilie überhaupt ein Energieausweis erforderlich ist. Besteht eine Energieausweispflicht, wird geklärt, ob Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis benötigt wird, die Beschaffung organisiert und der Ausweis anschließend in die professionelle Vermarktung auf Rügen und in Hamburg eingebunden. Bei einem Baudenkmal ist für den Verkauf grundsätzlich kein Energieausweis erforderlich.

FAQ

Häufig gestellte Fragen unserer Kunden

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Wie lange dauert es, bis mein Haus verkauft ist?

Die Vermarktungsdauer hängt vor allem vom realistisch gewählten Angebotspreis ab. Ein häufiger Fehler besteht darin, Immobilien zunächst mit einem zu hohen Preis am Markt zu platzieren. Der gewünschte Vermarktungserfolg bleibt dann jedoch oft aus, sodass der Preis nach und nach reduziert werden muss. Eine Immobilie, die zu lange online steht und wiederholt im Preis angepasst wird, verliert häufig an Marktakzeptanz. Viele Interessenten fragen sich, warum bislang kein Verkauf zustande gekommen ist, und reagieren zurückhaltender. Dadurch kann die Vermarktung unnötig erschwert und verlängert werden. Aus der Praxis ist bekannt, dass ein zunächst zu hoch angesetzter Angebotspreis häufig nicht zu einem höheren Verkaufserlös führt. Der finale Kaufpreis fällt dann oftmals niedriger aus, als es bei einer von Anfang an marktgerechten Preispositionierung der Fall gewesen wäre. Als Sachverständiger für Immobilienbewertung ermittle ich fundiert den Wert Ihrer Immobilie und leite daraus einen marktgerechten Angebotspreis ab. So vermeiden wir eine unrealistische Markteinführung und schaffen die besten Voraussetzungen für eine möglichst zügige Vermarktung.

Die Vermarktungsdauer hängt vor allem vom realistisch gewählten Angebotspreis ab. Ein häufiger Fehler besteht darin, Immobilien zunächst mit einem zu hohen Preis am Markt zu platzieren. Der gewünschte Vermarktungserfolg bleibt dann jedoch oft aus, sodass der Preis nach und nach reduziert werden muss.

Eine Immobilie, die zu lange online steht und wiederholt im Preis angepasst wird, verliert häufig an Marktakzeptanz. Viele Interessenten fragen sich, warum bislang kein Verkauf zustande gekommen ist, und reagieren zurückhaltender. Dadurch kann die Vermarktung unnötig erschwert und verlängert werden. Aus der Praxis ist bekannt, dass ein zunächst zu hoch angesetzter Angebotspreis häufig nicht zu einem höheren Verkaufserlös führt. Der finale Kaufpreis fällt dann oftmals niedriger aus, als es bei einer von Anfang an marktgerechten Preispositionierung der Fall gewesen wäre.

Als Sachverständiger für Immobilienbewertung ermittle ich fundiert den Wert Ihrer Immobilie und leite daraus einen marktgerechten Angebotspreis ab. So vermeiden wir eine unrealistische Markteinführung und schaffen die besten Voraussetzungen für eine möglichst zügige Vermarktung.

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Inwieweit können Modernisierungen den Wert meiner Immobilie steigern?

Modernisierungen können den Wert Ihrer Immobilie deutlich steigern, wenn sie den baulichen Zustand, die Energieeffizienz und die technische Ausstattung des Gebäudes nachhaltig verbessern. Dabei wirken sich vor allem die Dacherneuerung einschließlich Verbesserung der Wärmedämmung und die Wärmedämmung der Außenwände am stärksten aus. Danach folgen insbesondere Fenster und Außentüren, Leitungssysteme, Heizungsanlage, Bäder, Innenausbau sowie wesentliche Grundrissverbesserungen. Je älter eine Immobilie ist und je größer der Modernisierungsbedarf ausfällt, desto stärker können sich substanzielle Modernisierungen auf den am Markt erzielbaren Verkaufspreis auswirken. Reine Schönheitsmaßnahmen wie das Streichen von Wänden oder auch eine neue Küche können die Vermarktung zwar unterstützen, steigern den Marktwert aber meist nicht. Als Sachverständiger für Immobilienbewertung kann ich fachkundig beurteilen, welche Modernisierungsmaßnahmen den Wert Ihrer Immobilie tatsächlich steigern. So erhalten Sie eine verlässliche Grundlage für die Entscheidung, welche Investitionen sinnvoll sind.

Modernisierungen können den Wert Ihrer Immobilie deutlich steigern, wenn sie den baulichen Zustand, die Energieeffizienz und die technische Ausstattung des Gebäudes nachhaltig verbessern. Dabei wirken sich vor allem die Dacherneuerung einschließlich Verbesserung der Wärmedämmung und die Wärmedämmung der Außenwände am stärksten aus. Danach folgen insbesondere Fenster und Außentüren, Leitungssysteme, Heizungsanlage, Bäder, Innenausbau sowie wesentliche Grundrissverbesserungen. Je älter eine Immobilie ist und je größer der Modernisierungsbedarf ausfällt, desto stärker können sich substanzielle Modernisierungen auf den am Markt erzielbaren Verkaufspreis auswirken. Reine Schönheitsmaßnahmen wie das Streichen von Wänden oder auch eine neue Küche können die Vermarktung zwar unterstützen, steigern den Marktwert aber meist nicht.

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Makler beauftragen oder selbst verkaufen?

Ein Privatverkauf erscheint vielen Eigentümern zunächst attraktiv, weil keine Maklerprovision anfällt. In der Praxis entscheidet der Erfolg einer Vermarktung jedoch häufig schon zu Beginn, bei der richtigen Einschätzung des Immobilienwertes, der Ableitung eines marktgerechten Angebotspreises und der professionellen Aufbereitung aller wertrelevanten Merkmale Ihrer Immobilie. Ein weiterer wesentlicher Vorteil liegt in der Verhandlungsführung. Da ich den Wert Ihrer Immobilie fachkundig einschätzen kann, bin ich in der Lage, Kaufpreisverhandlungen fundiert zu führen und unbegründete Preisabschläge abzuwehren. So sinkt das Risiko, die Immobilie unter Wert zu verkaufen. Zugleich übernehme ich die professionelle Vermarktung, die Aufbereitung der Unterlagen, die Koordination von Besichtigungen sowie die Vorauswahl geeigneter Interessenten. Das spart Zeit, reduziert Risiken und schafft die besten Voraussetzungen für einen erfolgreichen Verkauf. Als Sachverständiger für Immobilienbewertung kann ich den Wert Ihrer Immobilie fundiert einschätzen und daraus einen realistischen Angebotspreis ableiten. Darüber hinaus prüfe ich auch das Baurecht, um mögliches Entwicklungs- und Ausbaupotenzial zu erkennen und für Interessenten sichtbar zu machen. Gerade hierin liegt oft ein zusätzlicher Mehrwert, der bei einer rein privaten Vermarktung unberücksichtigt bleibt.

Ein Privatverkauf erscheint vielen Eigentümern zunächst attraktiv, weil keine Maklerprovision anfällt. In der Praxis entscheidet der Erfolg einer Vermarktung jedoch häufig schon zu Beginn, bei der richtigen Einschätzung des Immobilienwertes, der Ableitung eines marktgerechten Angebotspreises und der professionellen Aufbereitung aller wertrelevanten Merkmale Ihrer Immobilie.

Ein weiterer wesentlicher Vorteil liegt in der Verhandlungsführung. Da ich den Wert Ihrer Immobilie fachkundig einschätzen kann, bin ich in der Lage, Kaufpreisverhandlungen fundiert zu führen und unbegründete Preisabschläge abzuwehren. So sinkt das Risiko, die Immobilie unter Wert zu verkaufen. Zugleich übernehme ich die professionelle Vermarktung, die Aufbereitung der Unterlagen, die Koordination von Besichtigungen sowie die Vorauswahl geeigneter Interessenten. Das spart Zeit, reduziert Risiken und schafft die besten Voraussetzungen für einen erfolgreichen Verkauf.

Als Sachverständiger für Immobilienbewertung kann ich den Wert Ihrer Immobilie fundiert einschätzen und daraus einen realistischen Angebotspreis ableiten. Darüber hinaus prüfe ich auch das Baurecht, um mögliches Entwicklungs- und Ausbaupotenzial zu erkennen und für Interessenten sichtbar zu machen. Gerade hierin liegt oft ein zusätzlicher Mehrwert, der bei einer rein privaten Vermarktung unberücksichtigt bleibt.

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