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VERKEHRSWERTGUTACHTEN


Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB

Dr. Beug Immobilien erstellt Verkehrswertgutachten für Wohn-, Gewerbe- und Spezialimmobilien sowie für unbebaute Grundstücke – insbesondere auf der Insel Rügen, in Hamburg, Buxtehude und der Metropolregion Hamburg.

§ 194 BauGB
Ermittlung des Verkehrswerts bzw. Marktwerts
ImmoWertV
Bewertung nach den geltenden Grundsätzen der Immobilienwertermittlung
Objektbesichtigung
Persönliche Aufnahme und Würdigung der wertrelevanten Merkmale
Sachverständigenleistung
Nachvollziehbare Dokumentation der Bewertungsansätze
Sachverständigenkompetenz

Immobilienbewertung durch Prof. Dr. Benjamin Beug

Verkehrswertgutachten erfordern mehr als die Anwendung einer Berechnungsformel. Entscheidend sind die fachgerechte Auswahl der Bewertungsmethode, die Qualität der verwendeten Marktdaten und die sachverständige Würdigung der Besonderheiten des einzelnen Grundstücks.

Dr. Beug Immobilien verbindet wissenschaftliche Expertise in der Immobilienbewertung mit langjähriger praktischer Erfahrung in der Immobilienwirtschaft und der unmittelbaren Kenntnis regionaler Immobilienmärkte.

Qualifikation und Erfahrung

  • Professor mit Schwerpunkt Immobilienbewertung und Finanzmanagement
  • Diplom-Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
  • zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024
  • Recognised European Valuer (REV)
  • mehr als 15 Jahre Erfahrung in der Immobilienwirtschaft
  • Bewertung von Wohn-, Gewerbe- und Spezialimmobilien

Was ist ein Verkehrswertgutachten?

Der Verkehrswert entspricht dem Marktwert einer Immobilie zu einem festgelegten Bewertungsstichtag. Grundlage ist § 194 BauGB.

Entscheidend ist dabei nicht ein möglicher Wunschpreis eines Eigentümers oder ein individuell vereinbarter Kaufpreis. Bewertet wird vielmehr, welcher Wert unter gewöhnlichen Marktbedingungen unter Berücksichtigung der rechtlichen Gegebenheiten, der tatsächlichen Eigenschaften, des Zustands und der Lage des Grundstücks sachgerecht abzuleiten ist.

Für die Verkehrswertermittlung werden deshalb nicht nur Wohnfläche, Grundstücksgröße und Baujahr betrachtet. Ebenso relevant können beispielsweise Mietverhältnisse, Rechte und Belastungen, Baulasten, planungsrechtliche Gegebenheiten, Modernisierungen, Baumängel, Bodenwerte sowie die zum Bewertungsstichtag bestehende Situation auf dem Immobilienmarkt sein.

Wichtig: Ein Verkehrswertgutachten ist wesentlich umfassender als eine überschlägige Marktpreiseinschätzung. Bewertungsannahmen, verwendete Marktdaten und die Herleitung des Ergebnisses werden ausführlich dokumentiert und fachlich begründet.

Wann wird ein Verkehrswertgutachten benötigt?

Eine qualifizierte Verkehrswertermittlung ist insbesondere dann sinnvoll, wenn der Immobilienwert nicht lediglich für eine erste Preisorientierung, sondern als nachvollziehbare Entscheidungs- oder Argumentationsgrundlage benötigt wird.

Erbschaft und Nachlass

Zur sachgerechten Ermittlung des Immobilienvermögens innerhalb eines Nachlasses oder bei Auseinandersetzungen zwischen Erben.

Scheidung und Trennung

Zur Ermittlung eines nachvollziehbaren Immobilienwerts bei Vermögensauseinandersetzungen und Zugewinnausgleich.

Gerichtliche Verfahren

Wenn eine ausführlich dokumentierte und fachlich begründete Immobilienbewertung für ein Verfahren benötigt wird.

Kauf und Verkauf

Bei hochwertigen oder komplexen Immobilien kann eine umfassende Bewertung eine belastbare Grundlage für Preisverhandlungen schaffen.

Vermögensaufteilung

Beispielsweise bei Übertragungen innerhalb der Familie, Abfindungsregelungen oder gesellschaftsrechtlichen Veränderungen.

Steuerliche Fragestellungen

Wenn für steuerliche Zwecke eine differenzierte und nachvollziehbare Bewertung des Immobilienvermögens erforderlich ist.

Rechte und Belastungen

Etwa bei Wohnungsrechten, Nießbrauch, Erbbaurechten, Wegerechten oder sonstigen wertbeeinflussenden Rechten.

Unternehmensvermögen

Zur Bewertung von Immobilien im Betriebsvermögen oder im Rahmen wirtschaftlicher und strategischer Entscheidungen.

Besondere Immobilien

Gerade bei gemischt genutzten Objekten, Gewerbeimmobilien oder besonderen Grundstückssituationen ist eine differenzierte Betrachtung erforderlich.

Was wird bei der Immobilienbewertung untersucht?

Die Qualität eines Verkehrswertgutachtens hängt wesentlich davon ab, ob die wertrelevanten Merkmale des Grundstücks vollständig erkannt und sachgerecht in die Bewertung einbezogen werden.

Grundstück und Lage

  • Mikro- und Makrolage
  • Grundstücksgröße und Grundstückszuschnitt
  • Erschließung und Zugänglichkeit
  • Bodenrichtwert und Grundstücksmarkt
  • Art und Maß der baulichen Nutzung

Gebäude und baulicher Zustand

  • Baujahr und Gebäudekonstruktion
  • Wohn- und Nutzflächen
  • Ausstattungsstandard
  • Modernisierungen und Sanierungen
  • Baumängel und Bauschäden
  • Restnutzungsdauer

Rechtliche Gegebenheiten

  • Grundbuchsituation
  • Dienstbarkeiten
  • Wohnungsrechte und Nießbrauch
  • Erbbaurechte
  • Baulasten
  • Planungs- und bauordnungsrechtliche Situation

Wirtschaftliche Verhältnisse

  • Miet- und Pachtverhältnisse
  • marktübliche Mieten
  • Bewirtschaftungskosten
  • Liegenschaftszinssätze
  • Vergleichspreise und Marktdaten
  • besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale

Bewertungsverfahren nach der ImmoWertV

Welches Bewertungsverfahren anzuwenden ist, hängt von der Art der Immobilie, der verfügbaren Datengrundlage und den Marktgepflogenheiten ab. Die Auswahl des geeigneten Verfahrens ist Bestandteil der sachverständigen Würdigung.

Vergleichswertverfahren

Der Wert wird aus geeigneten Vergleichspreisen oder Vergleichsfaktoren abgeleitet. Das Verfahren ist insbesondere dort geeignet, wo ausreichend vergleichbare Marktdaten zur Verfügung stehen.

Ertragswertverfahren

Bei Immobilien, deren wirtschaftliche Bedeutung maßgeblich von den nachhaltig erzielbaren Erträgen bestimmt wird, steht die Ertragskraft der Immobilie im Vordergrund.

Sachwertverfahren

Das Sachwertverfahren orientiert sich an den Herstellungskosten der baulichen Anlagen und dem Bodenwert und berücksichtigt anschließend die Verhältnisse auf dem Grundstücksmarkt.

Die Verfahren dürfen nicht schematisch angewendet werden. Entscheidend sind die marktgerechte Interpretation der Ausgangsdaten und die Modellkonformität der verwendeten Bewertungsparameter.

Ablauf eines Verkehrswertgutachtens

Die Bewertung erfolgt strukturiert und nachvollziehbar. Der konkrete Umfang richtet sich nach Immobilientyp, Bewertungsanlass und den Besonderheiten des jeweiligen Objekts.

01
Auftrag und Bewertungszweck Klärung des Bewertungsanlasses, des Bewertungsstichtags und des benötigten Gutachtenumfangs.
02
Unterlagenprüfung Sichtung der vorhandenen Grundstücks-, Gebäude-, Miet- und Rechtsunterlagen.
03
Objektbesichtigung Persönliche Besichtigung und Aufnahme der wertrelevanten Grundstücks- und Gebäudemerkmale.
04
Markt- und Datenrecherche Analyse von Bodenwerten, Marktdaten, Vergleichspreisen, Liegenschaftszinssätzen und weiteren Bewertungsparametern.
05
Wertermittlung Anwendung und Würdigung der geeigneten Bewertungsverfahren nach den Grundsätzen der ImmoWertV.
06
Gutachtenerstellung Schriftliche Dokumentation der Ausgangsdaten, Berechnungen, Bewertungsansätze und des abschließend ermittelten Verkehrswerts.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Je vollständiger die Objektunterlagen vorliegen, desto präziser können die tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten des Bewertungsobjekts untersucht werden. Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, hängt von der Immobilie ab.

  • aktueller Grundbuchauszug
  • Flurkarte bzw. Liegenschaftskarte
  • Bauzeichnungen und Grundrisse
  • Wohn- und Nutzflächenberechnungen
  • Baugenehmigungen und Bauunterlagen
  • Angaben zu Modernisierungen und Sanierungen
  • Miet- und Pachtverträge
  • Aufstellung der aktuellen Mieten
  • Teilungserklärung bei Wohnungseigentum
  • Informationen zu Rechten und Belastungen
  • Energieausweis, soweit vorhanden bzw. erforderlich
  • weitere objektspezifische Unterlagen
Fehlende Unterlagen müssen nicht zwangsläufig bereits vor Auftragserteilung vollständig vorliegen. Dr. Beug Immobilien prüft zunächst, welche Dokumente für das konkrete Bewertungsobjekt tatsächlich benötigt werden.

Verkehrswertgutachten oder Marktpreiseinschätzung?

Nicht für jeden Bewertungsanlass ist ein umfangreiches Verkehrswertgutachten erforderlich. Für einen geplanten Verkauf oder eine erste wirtschaftliche Orientierung kann eine Marktpreiseinschätzung ausreichend sein.

Kriterium Verkehrswertgutachten Marktpreiseinschätzung
Ziel Nachvollziehbar hergeleiteter Verkehrswert Marktorientierte Preisfindung
Grundlage Verkehrswert nach § 194 BauGB und Wertermittlung nach ImmoWertV Marktorientierte Einschätzung ohne vollständiges Verkehrswertgutachten
Umfang Ausführliche Untersuchung und Dokumentation Kompaktere Bewertung
Objektbesichtigung Regelmäßiger Bestandteil der Bewertung Ja
Typische Anlässe Erbschaft, Scheidung, Vermögensauseinandersetzung, Rechtsstreit und komplexe Bewertungsfragen Verkauf, Kaufentscheidung und Preisorientierung
Bewertungsherleitung Umfassend dokumentiert Verdichtet und marktorientiert

Entscheidend ist deshalb zunächst der Bewertungszweck. Dr. Beug Immobilien prüft vor Auftragserteilung, welche Form der Immobilienbewertung für den konkreten Anlass sachgerecht ist.

Verkehrswertgutachten auf Rügen, in Hamburg und Buxtehude

Dr. Beug Immobilien ist insbesondere auf der Insel Rügen, in Hamburg, Buxtehude sowie in der Metropolregion Hamburg tätig. Die regionale Marktkenntnis ergänzt dabei die sachverständige Analyse der für das Bewertungsobjekt relevanten Marktdaten.

Buxtehude
Metropolregion Hamburg

Bewertungen außerhalb dieser Regionen sind je nach Objektart und Bewertungsauftrag ebenfalls möglich.

Auch für komplexe Bewertungsobjekte

Nicht jede Immobilie lässt sich anhand standardisierter Durchschnittswerte sachgerecht beurteilen. Besondere Erfahrung ist insbesondere dann erforderlich, wenn mehrere wertbeeinflussende Faktoren zusammenkommen.

Mehrfamilienhäuser

Bewertung unter besonderer Berücksichtigung von Mietverhältnissen, Erträgen, Bewirtschaftungskosten und Liegenschaftszinssätzen.

Wohn- und Geschäftshäuser

Differenzierte Betrachtung unterschiedlicher Nutzungen, Mietstrukturen und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen.

Gewerbeimmobilien

Bewertung unter Berücksichtigung der objektspezifischen Ertragssituation und der jeweiligen Marktbedingungen.

Unbebaute Grundstücke

Untersuchung von Entwicklungszustand, Baurecht, Erschließung, Bodenrichtwerten und objektspezifischen Besonderheiten.

Wohnungs- und Teileigentum

Bewertung von Eigentumswohnungen und Teileigentum unter Berücksichtigung der rechtlichen und wirtschaftlichen Struktur.

Rechte und Belastungen

Berücksichtigung beispielsweise von Wohnungsrechten, Nießbrauch, Erbbaurechten oder sonstigen wertbeeinflussenden Rechten.

Was kostet ein Verkehrswertgutachten?

Der Aufwand eines Verkehrswertgutachtens hängt wesentlich von der Art und Größe des Bewertungsobjekts, dem Bewertungsanlass, der Unterlagensituation sowie möglichen rechtlichen oder tatsächlichen Besonderheiten ab.

Vor Auftragserteilung wird deshalb zunächst geprüft, welcher Bewertungsumfang erforderlich ist. Auf dieser Grundlage erhält der Auftraggeber ein transparentes Honorarangebot.

Für eine erste Einschätzung genügt in vielen Fällen die Mitteilung von Objektart, Lage, Grundstücks- bzw. Wohnfläche und Bewertungsanlass sowie – soweit vorhanden – die Übersendung wesentlicher Objektunterlagen.

Häufige Fragen zum Verkehrswertgutachten

Was bedeutet Verkehrswert nach § 194 BauGB? Der Verkehrswert entspricht dem Marktwert eines Grundstücks oder einer Immobilie zu einem bestimmten Bewertungsstichtag. Maßgeblich sind die gewöhnlichen Marktverhältnisse sowie die wertrelevanten tatsächlichen und rechtlichen Eigenschaften des Bewertungsobjekts.
Ist Verkehrswert dasselbe wie Marktwert? Ja. § 194 BauGB verwendet die Begriffe Verkehrswert und Marktwert für denselben Wertbegriff.
Ist der Verkehrswert identisch mit dem späteren Kaufpreis? Nein. Der Verkehrswert ist ein sachverständig ermittelter Marktwert. Der tatsächlich vereinbarte Kaufpreis kann aufgrund der konkreten Verhandlungssituation oder individueller Umstände davon abweichen.
Welches Bewertungsverfahren wird verwendet? Je nach Objekt und Datengrundlage kommen insbesondere das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren oder das Sachwertverfahren in Betracht. Welches Verfahren geeignet ist, wird anhand des konkreten Bewertungsobjekts entschieden.
Ist für ein Verkehrswertgutachten eine Objektbesichtigung erforderlich? Bei einem regulären Verkehrswertgutachten ist die persönliche Objektbesichtigung grundsätzlich ein wesentlicher Bestandteil der sachverständigen Bewertung. Zahlreiche tatsächliche wertrelevante Merkmale können erst vor Ort sachgerecht aufgenommen und gewürdigt werden.
Können Wohnungsrechte, Nießbrauch oder andere Belastungen berücksichtigt werden? Ja. Rechtliche Belastungen können einen erheblichen Einfluss auf den Immobilienwert haben. Ihre konkrete wertmäßige Auswirkung muss anhand der jeweiligen rechtlichen Ausgestaltung und der objektspezifischen Verhältnisse untersucht werden.
Eignet sich ein Verkehrswertgutachten bei Erbschaft oder Scheidung? Gerade bei Vermögensauseinandersetzungen bietet ein ausführlich dokumentiertes Verkehrswertgutachten eine sachlich nachvollziehbare Grundlage für die Beurteilung des Immobilienwerts.
Benötigt man für einen Immobilienverkauf immer ein Verkehrswertgutachten? Nein. Wenn ausschließlich ein marktgerechter Angebotspreis für den Verkauf bestimmt werden soll, kann eine Marktpreiseinschätzung ausreichend sein. Ein vollständiges Verkehrswertgutachten ist insbesondere bei komplexeren Bewertungsanlässen sinnvoll.
Kann auch eine Immobilie außerhalb von Hamburg oder Rügen bewertet werden? Ja. Der regionale Schwerpunkt von Dr. Beug Immobilien liegt auf Rügen, Hamburg, Buxtehude und der Metropolregion Hamburg. Bewertungsaufträge in anderen Regionen können abhängig von Objektart und Aufgabenstellung ebenfalls übernommen werden.

Verkehrswertgutachten für Ihre Immobilie anfragen

Sie benötigen einen nachvollziehbar ermittelten Verkehrswert für eine Immobilie oder ein Grundstück? Dr. Beug Immobilien prüft zunächst den Bewertungsanlass, die Objektart und die vorhandenen Unterlagen und stimmt darauf den erforderlichen Gutachtenumfang ab.

FAQ

Häufig gestellte Fragen unserer Kunden

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Wie lange dauert es, bis mein Haus verkauft ist?

Die Vermarktungsdauer hängt vor allem vom realistisch gewählten Angebotspreis ab. Ein häufiger Fehler besteht darin, Immobilien zunächst mit einem zu hohen Preis am Markt zu platzieren. Der gewünschte Vermarktungserfolg bleibt dann jedoch oft aus, sodass der Preis nach und nach reduziert werden muss. Eine Immobilie, die zu lange online steht und wiederholt im Preis angepasst wird, verliert häufig an Marktakzeptanz. Viele Interessenten fragen sich, warum bislang kein Verkauf zustande gekommen ist, und reagieren zurückhaltender. Dadurch kann die Vermarktung unnötig erschwert und verlängert werden. Aus der Praxis ist bekannt, dass ein zunächst zu hoch angesetzter Angebotspreis häufig nicht zu einem höheren Verkaufserlös führt. Der finale Kaufpreis fällt dann oftmals niedriger aus, als es bei einer von Anfang an marktgerechten Preispositionierung der Fall gewesen wäre. Als Sachverständiger für Immobilienbewertung ermittle ich fundiert den Wert Ihrer Immobilie und leite daraus einen marktgerechten Angebotspreis ab. So vermeiden wir eine unrealistische Markteinführung und schaffen die besten Voraussetzungen für eine möglichst zügige Vermarktung.

Die Vermarktungsdauer hängt vor allem vom realistisch gewählten Angebotspreis ab. Ein häufiger Fehler besteht darin, Immobilien zunächst mit einem zu hohen Preis am Markt zu platzieren. Der gewünschte Vermarktungserfolg bleibt dann jedoch oft aus, sodass der Preis nach und nach reduziert werden muss.

Eine Immobilie, die zu lange online steht und wiederholt im Preis angepasst wird, verliert häufig an Marktakzeptanz. Viele Interessenten fragen sich, warum bislang kein Verkauf zustande gekommen ist, und reagieren zurückhaltender. Dadurch kann die Vermarktung unnötig erschwert und verlängert werden. Aus der Praxis ist bekannt, dass ein zunächst zu hoch angesetzter Angebotspreis häufig nicht zu einem höheren Verkaufserlös führt. Der finale Kaufpreis fällt dann oftmals niedriger aus, als es bei einer von Anfang an marktgerechten Preispositionierung der Fall gewesen wäre.

Als Sachverständiger für Immobilienbewertung ermittle ich fundiert den Wert Ihrer Immobilie und leite daraus einen marktgerechten Angebotspreis ab. So vermeiden wir eine unrealistische Markteinführung und schaffen die besten Voraussetzungen für eine möglichst zügige Vermarktung.

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Inwieweit können Modernisierungen den Wert meiner Immobilie steigern?

Modernisierungen können den Wert Ihrer Immobilie deutlich steigern, wenn sie den baulichen Zustand, die Energieeffizienz und die technische Ausstattung des Gebäudes nachhaltig verbessern. Dabei wirken sich vor allem die Dacherneuerung einschließlich Verbesserung der Wärmedämmung und die Wärmedämmung der Außenwände am stärksten aus. Danach folgen insbesondere Fenster und Außentüren, Leitungssysteme, Heizungsanlage, Bäder, Innenausbau sowie wesentliche Grundrissverbesserungen. Je älter eine Immobilie ist und je größer der Modernisierungsbedarf ausfällt, desto stärker können sich substanzielle Modernisierungen auf den am Markt erzielbaren Verkaufspreis auswirken. Reine Schönheitsmaßnahmen wie das Streichen von Wänden oder auch eine neue Küche können die Vermarktung zwar unterstützen, steigern den Marktwert aber meist nicht. Als Sachverständiger für Immobilienbewertung kann ich fachkundig beurteilen, welche Modernisierungsmaßnahmen den Wert Ihrer Immobilie tatsächlich steigern. So erhalten Sie eine verlässliche Grundlage für die Entscheidung, welche Investitionen sinnvoll sind.

Modernisierungen können den Wert Ihrer Immobilie deutlich steigern, wenn sie den baulichen Zustand, die Energieeffizienz und die technische Ausstattung des Gebäudes nachhaltig verbessern. Dabei wirken sich vor allem die Dacherneuerung einschließlich Verbesserung der Wärmedämmung und die Wärmedämmung der Außenwände am stärksten aus. Danach folgen insbesondere Fenster und Außentüren, Leitungssysteme, Heizungsanlage, Bäder, Innenausbau sowie wesentliche Grundrissverbesserungen. Je älter eine Immobilie ist und je größer der Modernisierungsbedarf ausfällt, desto stärker können sich substanzielle Modernisierungen auf den am Markt erzielbaren Verkaufspreis auswirken. Reine Schönheitsmaßnahmen wie das Streichen von Wänden oder auch eine neue Küche können die Vermarktung zwar unterstützen, steigern den Marktwert aber meist nicht.

Als Sachverständiger für Immobilienbewertung kann ich fachkundig beurteilen, welche Modernisierungsmaßnahmen den Wert Ihrer Immobilie tatsächlich steigern. So erhalten Sie eine verlässliche Grundlage für die Entscheidung, welche Investitionen sinnvoll sind.

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Makler beauftragen oder selbst verkaufen?

Ein Privatverkauf erscheint vielen Eigentümern zunächst attraktiv, weil keine Maklerprovision anfällt. In der Praxis entscheidet der Erfolg einer Vermarktung jedoch häufig schon zu Beginn, bei der richtigen Einschätzung des Immobilienwertes, der Ableitung eines marktgerechten Angebotspreises und der professionellen Aufbereitung aller wertrelevanten Merkmale Ihrer Immobilie. Ein weiterer wesentlicher Vorteil liegt in der Verhandlungsführung. Da ich den Wert Ihrer Immobilie fachkundig einschätzen kann, bin ich in der Lage, Kaufpreisverhandlungen fundiert zu führen und unbegründete Preisabschläge abzuwehren. So sinkt das Risiko, die Immobilie unter Wert zu verkaufen. Zugleich übernehme ich die professionelle Vermarktung, die Aufbereitung der Unterlagen, die Koordination von Besichtigungen sowie die Vorauswahl geeigneter Interessenten. Das spart Zeit, reduziert Risiken und schafft die besten Voraussetzungen für einen erfolgreichen Verkauf. Als Sachverständiger für Immobilienbewertung kann ich den Wert Ihrer Immobilie fundiert einschätzen und daraus einen realistischen Angebotspreis ableiten. Darüber hinaus prüfe ich auch das Baurecht, um mögliches Entwicklungs- und Ausbaupotenzial zu erkennen und für Interessenten sichtbar zu machen. Gerade hierin liegt oft ein zusätzlicher Mehrwert, der bei einer rein privaten Vermarktung unberücksichtigt bleibt.

Ein Privatverkauf erscheint vielen Eigentümern zunächst attraktiv, weil keine Maklerprovision anfällt. In der Praxis entscheidet der Erfolg einer Vermarktung jedoch häufig schon zu Beginn, bei der richtigen Einschätzung des Immobilienwertes, der Ableitung eines marktgerechten Angebotspreises und der professionellen Aufbereitung aller wertrelevanten Merkmale Ihrer Immobilie.

Ein weiterer wesentlicher Vorteil liegt in der Verhandlungsführung. Da ich den Wert Ihrer Immobilie fachkundig einschätzen kann, bin ich in der Lage, Kaufpreisverhandlungen fundiert zu führen und unbegründete Preisabschläge abzuwehren. So sinkt das Risiko, die Immobilie unter Wert zu verkaufen. Zugleich übernehme ich die professionelle Vermarktung, die Aufbereitung der Unterlagen, die Koordination von Besichtigungen sowie die Vorauswahl geeigneter Interessenten. Das spart Zeit, reduziert Risiken und schafft die besten Voraussetzungen für einen erfolgreichen Verkauf.

Als Sachverständiger für Immobilienbewertung kann ich den Wert Ihrer Immobilie fundiert einschätzen und daraus einen realistischen Angebotspreis ableiten. Darüber hinaus prüfe ich auch das Baurecht, um mögliches Entwicklungs- und Ausbaupotenzial zu erkennen und für Interessenten sichtbar zu machen. Gerade hierin liegt oft ein zusätzlicher Mehrwert, der bei einer rein privaten Vermarktung unberücksichtigt bleibt.

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