Alles, was Sie über den Nießbrauch wissen müssen

Was ist der Nießbrauch?

Durch den Nießbrauch erhalten Sie das Recht, eine Immobilie zu bewohnen oder anderweitig zu nutzen, auch wenn Sie nicht der Eigentümer sind. Dieses Recht kann zeitlich begrenzt oder lebenslang erteilt werden und wird durch einen Notar im Grundbuch eingetragen, um es vor Dritten zu schützen.

Wann wird das Nießbrauchrecht angewendet?

Der Eigentümer einer Immobilie kann einem Nießbraucher das Recht einräumen, die Immobilie zu nutzen. Dies ist besonders dann sinnvoll, wenn jemand eine Immobilie bewohnen oder nutzen möchte, die ihm nicht gehört. Anlässe für einen Nießbrauch können zum Beispiel Immobilienverkäufe bzw. -teiverkäufe sein. Oftmals ist jedoch die Schenkung einer Immobilie ein wichtiger Grund.

Die Vorteile eines Nießbrauchs bei Schenkung

Für Wohneigentümer, die ihre Immobilie zu Lebzeiten unentgeltlich weitergeben möchten, ist die Schenkung einer Immobilie eine interessante Option – insbesondere für die Übertragung an ihre späteren Erben. Dabei kann nach Ausnutzung eines Freibetrages eine Schenkungssteuer anfallen. Wenn jedoch bei der Schenkung ein Nießbrauchrecht für die Immobilie vereinbart wird, kann die Schenkungssteuer reduziert werden. 

Ihre Rechte bei einem Nießbrauch

Als Nießbraucher einer Immobilie haben Sie das Recht, diese zu nutzen, ohne deren Eigentümer zu sein. Sie können die Immobilie selbst bewohnen oder vermieten. Im Falle einer Vermietung gehören die Mieteinnahmen dann Ihnen. Das Nießbrauchsrecht kann entweder zeitlich begrenzt oder lebenslang vereinbart werden.

Die Nachteile eines Nießbrauchs für den Eigentümer

Ein Nießbrauchrecht kann den Verkehrswert einer Immobilie enorm verringern. Je länger die statistische Lebenserwartung des Nießbrauchers ist, desto größer ist das Nießbrauchrecht und desto geringer ist der Verkehrswert der betroffenen Immobilie. Sollte also der Eigentümer beabsichtigen seine mit einem Nießbrauchrecht belastete Immobilien zu verkaufen, wird ein potentieller Käufer nicht den eigentlichen Marktwert zahlen, sondern mit einem erheblichen Abschlag kalkulieren, da er die Immobilien auf Grund des Nießbrauchs nicht nutzen kann. Dieser zu kalkulierende Abschlag setzt sich zum einen aus der rein finanzmathematisch zu errechnenden Wertmiderung des Nießbrauchs zusammen. Zum anderen kommt noch ein Marktanpassungsabschlag hinzu, der von der subjektiven Einschätzung der potentiellen Käufer abhängig ist. Hierbei sind die Lebenserwartung, das Verhältnis der wirtschaftlichen Wertmidnerung zum unbelastetem Verkehrswert und das Immobilienangebot auf dem lokalen Markt die wertbestimmenden Einflussfaktoren auf den Abschlag.      

Warum Dr. Beug Immobilien?

Seit über 15 Jahren beschäftige ich mich mit der Immobilienbranche und musste häufig Oberflächlichkeiten und Unseriösität feststellen. So fehlt es in diesem Segment oftmals an Qualität. Es ist in Deutschland immer noch ein Leichtes, ohne spezifische Ausbildung Immobilienmakler zu werden. Hinzu kommt, dass Bezeichnungen, wie Berater oder Consulting keine geschützen Begriffe sind. Und selbt Sachverständige können sich schnell nach einem einwöchigen Seminar dementsprechend betitteln. Oft werden standardisierte Gutachten erstellt oder bei der Vermarktung zu viele Versprechungen sowohl gegenüber Käufern als auch Verkäufern gemacht.

Daher habe ich im Jahre 2020 Dr. Beug Immobilien mit dem Anspruch gegründet, hochprofessionelle Bewertungen für meine Kunden anzubieten. Als Hochschulprofessor für BWL, Finanzmanagement und Immobilienbewertung ist es für mich selbstverständlich und in gewisser Weise auch verpflichtend, eine hochwertige Arbeit abzuliefern und meine Kunden umfänglich zu beraten, egal ob es sich dabei um Privatpersonen, Investoren, Gerichte oder Banken hadelt.

Meine Kunden fragten mich des Öfteren, ob ich nicht nur Immobilien bewerte sondern auch verkaufe. Somit erweiterte ich im Jahre 2024 mein Geschäftfeld und biete fortan auch die Vermartkung von Immobilien an. Dabei ist mein Anspruch, Sie optimal und hochprofessionell zu beraten und ein exzellenter Begleiter beim Verkauf Ihrer Immobilie zu sein. Meine über 10-jährige Vertriebserfahrung in unterschiedlichen Konzernen helfen mir dabei. 

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Gerne berate ich Sie zu Ihren Möglichkeiten rund um den Kauf, Verkauf und die Bewertung von Immobilien. Sprechen Sie mich einfach an, ich freuen mich darauf, Sie kennenzulernen.

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