Alles, was Sie über den Nießbrauch wissen müssen

Was ist der Nießbrauch?

Durch den Nießbrauch erhalten Sie das Recht, eine Immobilie zu bewohnen oder anderweitig zu nutzen, auch wenn Sie nicht der Eigentümer sind. Dieses Recht kann zeitlich begrenzt oder lebenslang erteilt werden und wird durch einen Notar im Grundbuch eingetragen, um es vor Dritten zu schützen.

Wann wird das Nießbrauchrecht angewendet?

Der Eigentümer einer Immobilie kann einem Nießbraucher das Recht einräumen, die Immobilie zu nutzen. Dies ist besonders dann sinnvoll, wenn jemand eine Immobilie bewohnen oder nutzen möchte, die ihm nicht gehört. Anlässe für einen Nießbrauch können zum Beispiel Immobilienverkäufe bzw. -teiverkäufe sein. Oftmals ist jedoch die Schenkung einer Immobilie ein wichtiger Grund.

Die Vorteile eines Nießbrauchs bei Schenkung

Für Wohneigentümer, die ihre Immobilie zu Lebzeiten unentgeltlich weitergeben möchten, ist die Schenkung einer Immobilie eine interessante Option – insbesondere für die Übertragung an ihre späteren Erben. Dabei kann nach Ausnutzung eines Freibetrages eine Schenkungssteuer anfallen. Wenn jedoch bei der Schenkung ein Nießbrauchrecht für die Immobilie vereinbart wird, kann die Schenkungssteuer reduziert werden. 

Ihre Rechte bei einem Nießbrauch

Als Nießbraucher einer Immobilie haben Sie das Recht, diese zu nutzen, ohne deren Eigentümer zu sein. Sie können die Immobilie selbst bewohnen oder vermieten. Im Falle einer Vermietung gehören die Mieteinnahmen dann Ihnen. Das Nießbrauchsrecht kann entweder zeitlich begrenzt oder lebenslang vereinbart werden.

Die Nachteile eines Nießbrauchs für den Eigentümer

Ein Nießbrauchrecht kann den Verkehrswert einer Immobilie enorm verringern. Je länger die statistische Lebenserwartung des Nießbrauchers ist, desto größer ist das Nießbrauchrecht und desto geringer ist der Verkehrswert der betroffenen Immobilie. Sollte also der Eigentümer beabsichtigen seine mit einem Nießbrauchrecht belastete Immobilien zu verkaufen, wird ein potentieller Käufer nicht den eigentlichen Marktwert zahlen, sondern mit einem erheblichen Abschlag kalkulieren, da er die Immobilien auf Grund des Nießbrauchs nicht nutzen kann. Dieser zu kalkulierende Abschlag setzt sich zum einen aus der rein finanzmathematisch zu errechnenden Wertmiderung des Nießbrauchs zusammen. Zum anderen kommt noch ein Marktanpassungsabschlag hinzu, der von der subjektiven Einschätzung der potentiellen Käufer abhängig ist. Hierbei sind die Lebenserwartung, das Verhältnis der wirtschaftlichen Wertmidnerung zum unbelastetem Verkehrswert und das Immobilienangebot auf dem lokalen Markt die wertbestimmenden Einflussfaktoren auf den Abschlag.      

Warum Dr. Beug Immobilien?

Mein Name ist Benjamin Beug und ich bin in den Bereichen Immobilienverkauf und Immobilienbewertung tätig. Als Rüganer und Wahl-Hamburger sind mir die regionalen Immobilienmärkte der Insel Rügen und der Stadt Hamburg bestens vertraut. Mit meinem Hintergrundwissen als zertifizierter Sachverständiger und Professor für Immobilienbewertung biete ich Ihnen eine professionelle Beratung. 

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